Gotha: Mehrere Fahrzeuge aufgebrochen – Polizei mahnt zu mehr Achtsamkeit

Foto: Mit KI erstellt
Anzeige

Gotha (ots)

Aus mehreren geparkten Fahrzeugen in der Uelleber Straße, der Straße „Geschwister-Scholl-Platz“, der Bürgeraue und der Parkstraße entwendeten ein oder mehrere bislang unbekannte Personen unter anderem Bargeld in Höhe eines unteren dreistelligen Eurobetrages sowie eine Tasche. Die Tatzeiten liegen zwischen gestern, 13.40 Uhr und heute, 07.45 Uhr. Mehrere Fahrzeuge, darunter ein Lkw, waren offenbar unverschlossen. Zeugenhinweise nimmt die Polizei Gotha unter 03621-781124 (Bezugsnummer: 0293304/2025) entgegen. Die Polizei weist nochmals darauf hin: Verriegeln Sie nach Verlassen des Fahrzeuges stets die Türen und hinterlassen Sie keine persönlichen oder Wertgegenstände im Fahrzeuginneren. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie im Internet unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/sicherheit-rund-ums-fahrzeug/ oder bei der Polizeilichen Beratungsstelle der Landespolizeiinspektion Gotha unter 03621-781504. (jd)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell.

👉 Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.