Neuer Service: Der Mutterschutz wird digital

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Thüringen stellt auf digitales Mitteilungs- und Beantragungsverfahren um

In Thüringen steht ein neuer Online-Service für die Benachrichtigungsplichten und Anträge von Arbeitgebern und Ausbildungsstellen zur Verfügung, wenn eine Frau mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt. 

Nach dem Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber oder die Ausbildungsstelle dann verpflichtet, das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz unverzüglich zu informieren. 

Außerdem besteht eine Benachrichtigungsplicht bzw. ist eine Antragsstellung durch den Arbeitgeber erforderlich bei nachfolgenden Beschäftigungen einer schwangeren oder stillenden Frau:

  • Teilnahme an einer Ausbildungsveranstaltung bis 22.00 Uhr
  • Beschäftigung oder Teilnahme an einer Ausbildungsveranstaltung an Sonn- und Feiertagen
  • Getaktete Arbeit (heißt: das Tempo und die Geschwindigkeit der Arbeit sind durch äußere Faktoren vorgegeben)
  • Beschäftigung zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr (Antrag)
  • Mehrarbeit und Nachtarbeit (Antrag)

Unter https://verbraucherschutz.thueringen.de/service/digitale-antraege kann die Mitteilung und Beantragung jetzt unkompliziert online erfolgen. Der Onlinedienst fragt alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise ab, damit die Mitteilung oder der Antrag vollständig und schnell im Thüringer Landesamt für Verbrauchschutz eingehen.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ist die zuständige Behörde zur Überwachung des Arbeitsschutzes in Thüringen. Unter https://verbraucherschutz.thueringen.de/arbeitsschutz/mutterschutz erhalten Arbeitgeber sowie schwangere und stillende Frauen weitere Informationen sowie Unterstützung zum Thema Mutterschutz.

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