Gotha: Gartendenkmal „Stadtpark West-Arnoldigarten“ – Baufortschritt im September

Foto: © Stadt Gotha
Anzeige

Die Sanierungsarbeiten im Gartendenkmal „Stadtpark West-Arnoldigarten“ sind in vollem Gange. Am Lüderitzbrunnen ist der komplette Neuaufbau der bogenförmigen Grundmauer abgeschlossen. Im Anschluss wird die Mauerabdeckung unter Verwendung der historischen Bauteile befestigt. Für die Wasserversorgung des Lüderitzbrunnens wurde eine Betonfertigteilzisterne oberhalb des Brunnens mittels Krantechnik eingebaut.

Der Arnoldi-Obelisk wurde steinrestauratorisch überarbeitet, Fehlstellen wurden geschlossen, die Verfugung wurde erneuert, die gesamten Oberflächen wurden überreinigt und verfestigt. An verschieden Bereichen wird Wegebau vorbereitet. Für eine geregelte und den Niederschlägen angemessenen Ableitung der Oberflächenwässer werden Durchlässe im Grabensystem erneuert. Der Durchlass am Berggartenweg ist inkl. der Fahrbahndecke fertiggestellt und wieder überfahrbar. Die Wassergräben wurden profiliert und mit dem Ausbau der Versickerungsmulden wurde begonnen.

Die Abdeckung des Durchlasses zwischen Lüderitzbrunnen und Goldfischteich bleibt aus bautechnischen Gründen bis Ende September geöffnet. Es bestehen in diesem Bereich keine Durchgangsmöglichkeiten.

Die Stadtverwaltung Gotha bittet die Besucher des Stadtparks für die baubedingten Einschränkungen um Verständnis.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.