Schreiben zur Handynutzung an Thüringer Schulen versandt

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Die Thüringer Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen mit Primarstufe haben heute klare landeseinheitliche Vorgaben für die private Nutzung digitaler Endgeräte bekommen. Ein entsprechendes Schreiben von Bildungsminister Christian Tischner hat die Schulen am Donnerstag erreicht. „Die Grundschule ist ein besonders sensibler Entwicklungsraum für Kinder. Die Einschränkung der privaten Handynutzung während der Kernschulzeit dient der Konzentration auf den Unterricht, der Förderung der sozialen Interaktion und dem Schutz vor digitalen Überforderungen. In den Pausen sollen Kinder spielen, sich erholen oder sich miteinander austauschen – nicht auf Bildschirme starren. Ein klarer, altersgerechter Rahmen für die Mediennutzung ist pädagogisch sinnvoll und notwendig“, erklärte dazu der Minister.

Tischner machte deutlich, dass der Schritt in enger Absprache mit allen Beteiligten erfolgt und bereits im Schulgesetz verankert ist. „Wir haben die Regelung intensiv mit den Vertretungen von Lehrern, Eltern und Schülern besprochen. Viele Thüringer Schulen haben sich hier bereits auf den Weg gemacht und sind dankbar für diese Klarstellung. Das Ministerium stärkt damit den rechtssicheren Rahmen für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Geräten im Schulalltag – altersangemessen, pädagogisch fundiert und verbindlich“, so der Minister weiter. Wichtig sei, dass die Umsetzung begleitet werde von medienpadägogischen Angeboten, wo Thüringen schon jetzt mit dem Fach Medienkunde eine Vorreiterrolle einnehme.

In dem Schreiben werden die Schulen darauf hingewiesen, dass der Gebrauch von Smartphones, Tablets oder Smartwatches während des Unterrichts, in Pausen und im Hort grundsätzlich untersagt ist – es sei denn, die Nutzung ist pädagogisch angeleitet, medizinisch notwendig oder durch einen Notfall begründet. Diese Regelungen sind verpflichtend in den Hausordnungen zu verankern, unter Einbindung der Schulkonferenz. In der konkreten Ausgestaltung der Vorgabe bleibt genug Raum für vielerorts bereits erprobte schulindividuelle Regelungen. So kann die Umsetzung beispielsweise durch Handyschränke oder die Nutzung des Flugmodus erfolgen. Ziel ist ein bewusst gestalteter schulischer Lebensraum, in dem Mediennutzung klar geregelt und pädagogisch begleitet wird. Auch die weiterführenden Schulen sind aufgerufen, ihre bestehenden Regelungen zur privaten Gerätenutzung zu überprüfen und das Thema in Elternversammlungen und Gremien erneut zu beraten.

Im Thüringer Schulgesetz steht bereits jetzt (siehe §30 Abs. 3a), dass die Nutzung verboten ist, außer die Schule trifft explizit eine Regelung, in welchem pädagogischen Kontext die Nutzung zugelassen werden kann. Auch sieht der im Dezember 2024 unterschriebene Thüringer Regierungsvertrag für Grundschulen verbindliche Einschränkungen der Handynutzung während der Kernschulzeit vor. Mit dem ministeriellen Schreiben wird nun noch einmal darauf hingewiesen, dass der bestehende rechtliche Rahmen durch klare, schulindividuelle Regelungen in den Hausordnungen der Grundschulen zu konkretisieren und deren Einhaltung auch durch die Schulen sicherzustellen ist. Die Schulen sollen so für die Umsetzung der bisherigen Rechtslage sensibilisiert und somit gestärkt werden. Das Ministerium wird die Umsetzung an den Schulen nachvollziehen.

Weitere Informationen auf den Seiten des Thüringer Schulportals:

https://schulportal-thueringen.de/home/medienbildung/medienbildung_und_schulische_praxis/regelungen_digitale_endgeraete

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