Geflügelpest im Landkreis Gotha: H5N1 bei Mäusebussard nachgewiesen – Maßnahmen angeordnet

Bild von Ralph auf Pixabay

Bei einem Mäusebussard, der bei Wandersleben tot aufgefunden worden ist, wurde das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI; Geflügelpest-Virus) vom Subtyp H5N1 festgestellt. Der positive Befund ist vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für Geflügelpest, am 3. April bestätigt worden.

Aufgrund dieses Befundes verordnet der Landkreis Gotha folgendes:

1. Es wird für alle Geflügelbestände mit mehr als 50 Stück Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner oder Laufvögel) in den Ortsteilen Wandersleben, Mühlberg, Günthersleben-Wechmar, Seebergen, Großrettbach und Cobstädt der Gemeinde Drei Gleichen sowie im Ortsteil Apfelstädt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt im Landkreis Gotha die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, angeordnet.

2. Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln ist im gesamten Gebiet des Landkreises Gotha verboten.

Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis Gotha, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha anzuzeigen.

Verendete Wildvögel müssen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha gemeldet werden.

Gemäß Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) vom 13. Januar 2025 werden seit Oktober 2024 Ausbrüche des HPAI-Virus vom Subtyp H5 bei Geflügel und Wildvögeln in Europa und Deutschland gemeldet. Grund ist der jahreszeitbedingte Vogelzug. Das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln ist hoch. Der Schutz von Haus- und Rassegeflügel hat demzufolge oberste Priorität.
Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgefordert, die gesetzlich verpflichtenden und einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt zu überprüfen und in ihren Haltungen umzusetzen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die gehaltenen Tiere nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben.
Auch andere direkte und indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel, wilden Wasservögeln und natürlichen Gewässern müssen minimiert werden. Weiterhin sollte keine gemeinsame Nutzung von Gerätschaften, Kadavertonnen und Fahrzeugen durch mehrere Geflügelhaltungen erfolgen und der Zugang von Besucherinnen und Besuchern bzw. Fahrzeugen in Geflügelhaltungsbetrieben beschränkt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes erreichen Sie per Telefon: 03621 214 901 oder E-Mail: veterinaer@kreis-gth.de.

Weitere Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00050612/Empfehlungskatalog-AI_2022-12-09_bf.pdf
Für Kleinhalter steht ein Merkblatt zu Schutzmaßnahmen zur Verfügung:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25_bf_K.pdf
Weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Thüringer Gesundheitsministeriums zu finden:
https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/gefluegelpest

Über die Aviäre Influenza:
Die Aviäre Influenza (AI), auch Geflügelpest genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit wobei wilde Wasservögel den natürlichen Reservoirwirt darstellen. AI-Viren kommen in zwei Varianten (gering- und hochpathpogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) vor. Geringpathogene AI-Viren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen beim Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Symptome. Durch eine spontane Mutation zu einer hochpathogenen Form, welche sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt und mit einem schweren klinischen Verlauf und hoher Ansteckung einhergeht, entstehen besonders in Hühner- und Putenbeständen hohe Verlustraten. Der Geflügelpest ist somit eine große wirtschaftliche Bedeutung zuzuschreiben.
Aktuell dominiert laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bei Wildvögeln der Subtyp H5N1, welcher auch bei allen Ausbrüchen beim Hausgeflügel nachgewiesen wurde. Aufgrund der Persistenz bei Wildvögeln ist die Epidemie im Sommer 2022 nicht zum Stillstand gekommen. Das FLI stuft das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung von Hochpathogenen Aviären Influenzaviren (HPAIV) vom Subtyp H5N1 in Wasservogelpopulationen im Zusammenhang mit den hohen Dichten des Wasservogelbesatzes an Sammelplätzen innerhalb Deutschlands als hoch ein. Auch das Risiko einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird weiterhin als hoch eingestuft. Derzeit dominiert das Geflügelpestvirus H5N1 nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.

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