Bewohner im Stadtgebiet Gotha müssen mit deutlich höheren Gebühren für ihre Parkausweise rechnen. Auf Grundlage einer neuen Gebührenordnung der Stadt Gotha, die durch die jüngste Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sowie der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen beschlossen wurde, haben sich die Gebühren für Bewohnerparkausweise in städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel verdreifacht.
Zukünftig wird für einen Bewohnerparkausweis mit einer Gültigkeit von einem Jahr eine Gebühr von 90 Euro fällig – eine deutliche Erhöhung im Vergleich zu den bisherigen 30 Euro. Für einen Parkausweis mit einer Gültigkeit von nur sechs Monaten wird nun eine Gebühr von 45 Euro erhoben. Zusätzlich wird für jedes weitere Fahrzeugkennzeichen, das auf dem Parkausweis vermerkt wird, eine Gebühr von 10 Euro verlangt.
Die Gebührenordnung betrifft alle Bewohner in Bereichen der Stadt Gotha, die als Bewohnerparkgebiete mit Parkraummangel nach der Straßenverkehrs-Ordnung ausgewiesen sind. Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Ausweises ist, dass der Antragsteller in dem jeweiligen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und keinen privaten Stellplatz zur Verfügung hat. Jeder Berechtigte erhält nur einen Parkausweis pro Fahrzeug.
Weitere Details zur Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise der Stadt Gotha können der offiziellen Bekanntmachung vom 19. November 2024 entnommen werden. Die vollständige PDF-Version der Gebührenordnung steht auf der Webseite der Stadt Gotha zum Download bereit.