Ticketbetrüger angezeigt

Bildnachweis: iStock.com/ Cineberg

Sondershausen, Bahnhof Sondershausen (ots)

Wegen eines falschen Tickets handelte sich ein Reisender Ärger mit der Bahn und Bundespolizei ein. Am Dienstagnachmittag nutzte ein Mann einen Regionalzug vom Erfurter Hauptbahnhof gen Nordhausen. Ein dafür gültiges Ticket hatte er jedoch nicht dabei. Stattdessen zeigte er beim Zugpersonal den Screenshot eines Deutschlandtickets vor. Der unrechtmäßige Gebrauch der digitalen Fahrkarte flog auf. Bei der anschließenden Fahrpreisnacherhebung zeigte sich der Fahrgast uneinsichtig.

In Sondershausen erfolgte der Zustieg einer Bundespolizeistreife. Das Bahnpersonal bat die Beamten um Hilfe mit dem unkooperativenen Fahrgast. Der Mann händigte bei der Kontrolle einen Hausausweis der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz aus.

In Nordhausen endete die Fahrt für den 29-jährigen Libyer. Er wurde wegen Betruges angezeigt. Die Beamten haben die Person anschließend mit einer Anlaufbescheinigung in Richtung Sachsen entlassen, wo er sich umgehend bei der ausländerrechtlichen Einrichtung zu melden hat.

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Erfurt, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.