Mittwoch, Dezember 4, 2024

Kreisarchiv erhält Standesamtsbestände aus Ohrdruf

Foto: Landratsamt Gotha

Dokumente reichen bis ins Jahr 1876 zurück

Rund 15 laufende Meter an Standesamtsbüchern der Stadt Ohrdruf sind jetzt in den Bestand des Kreisarchives übergegangen. Konkret handelt es sich um sogenannte Personenstandsbücher, also Geburts-, Ehe- und Sterbebücher. Sie stammen aus den Jahren 1876 bis 1993 und liefern Informationen zu den Orten Crawinkel, Luisenthal (inklusive Schwarzwald und Stutzhaus) sowie aus Gräfenhain, Wölfis und der Stadt Ohrdruf selbst. „Die Bücher sind weitestgehend in einem guten Zustand“, sagt Sonja Gegenwart, Leiterin des Gothaer Kreisarchivs.
„Es ist nicht selbstverständlich, dass uns Städte und Gemeinden ihre Schätze anvertrauen. Umso dankbarer sind wir der Stadt Ohrdruf – allen voran dem Bürgermeister Herrn Schambach und der Standesbeamtin Frau Dippel. Wir können andere nur ermutigen, nachzuziehen.“
Im Kreisarchiv herrschen geeignete Bedingungen für die Lagerung von Akten – auch wegen einer konstanten Raumtemperatur von 18 Grad. Außerdem gibt es Personal, dass sich um die sichere Verwahrung der Akten kümmert, die Bestände erschließt und für Bürger:innen sowie andere Behörden und Interessierte nutzbar macht.
So werden auch die neuen Standesamtsbestände aus Ohrdruf in Kürze erschlossen und stehen dann für Privatpersonen, Ahnenforscher:innen, Nachlass- oder auch Erbenermittler zur Recherche zur Verfügung.
Im Endarchivs des Kreisarchivs lagern insgesamt 1.642 laufende Meter an Akten. Dazu gehören neben Standesamtsbeständen auch Karten, Bilder, Verwaltungsakten ab 1952, Postkarten, Zeugnisse sowie Bau- oder auch Heimakten.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.