Gotha: Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Bisher wird die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammen aus dem Jahr 1935. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wird durch diese Werte nicht widergespiegelt und gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt.
Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen. Auf dieser Grundlage und dessen Vorgabe der Aufkommensneutralität ergibt sich eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer ab 01.01.2025. Anhand der vorliegenden Messbeträge – nach neuem Grundsteuerrecht – wurde, mit der Maßgabe das bisherige Einnahmevolumen beizubehalten, der neue Hebesatz errechnet.

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt über die Festsetzung neuer Hebesätze ab dem 01.01.2025 in einer gesonderten Hebesatzsatzung. Die dann zu zahlende Grundsteuer berechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag, welcher aufgrund der durch die Steuerpflichtigen abgebebenen Erklärung vom Finanzamt ermittelt wird und multipliziert sich dann mit dem Hebesatz der Gemeinde.

Die entsprechenden neuen Grundsteuerbescheide mit Gültigkeit ab 01.01.2025 werden den Grundstückseigentümern entsprechend ihrer Erklärung in 2025 zugesendet.

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