NachrichtenWirtschaft

Arbeitsmarktdaten September 2024: Herbstbelebung verläuft schleppend

Foto: © Bundesagentur für Arbeit
Anzeige

„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im September zwar abgenommen, jedoch deutlich weniger als sonst in diesem Monat. Der Auftakt der Herbstbelebung am Arbeitsmarkt verläuft in diesem Jahr also nur schleppend“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im September

  • Rückgang: -66.000 auf 2.806.000
  • Im Vorjahresvergleich: +179.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der – nur schwach – einsetzenden Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im September 2024 um 66.000 auf 2.806.000 gesunken. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 17.000 zugenommen. Verglichen mit dem September des vorigen Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 179.000 höher.

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 3,8 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 14.000 gestiegen und lag im September 2024 bei 3.569.000, 132.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 23. September für 65.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, deutlich mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli 2024 zur Verfügung. Nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA wurde in diesem Monat für 212.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 220.000 im Juni und 196.000 im Mai.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 21.000 gesunken. Mit 46,15 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 136.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Juni auf Juli 2024 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 25.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Juli um 150.000 auf 34,73 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländische Staatsangehörige zurückzuführen ist. 7,66 Millionen Personen hatten im Juli 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 56.000 mehr als im Vorjahresmonat.

Arbeitskräftenachfrage

Im September waren 696.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 65.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im September 2024 um 1 Punkt auf 107 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 9 Punkten.

Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit

Im September 2024 erhielten 890.000 Personen Arbeitslosengeld, 107.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im September bei 3.977.000. Gegenüber September 2023 war dies ein Anstieg um 47.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter Bundesagentur für Arbeit.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.