LPI GothaNachrichten

Vermehrte Schockanrufe durch falsche Polizisten im Wartburgkreis und Landkreis Gotha

Bild von Sabine van Erp auf Pixabay

LPI Gotha (ots)

Gestern Nachmittag kam es vermehrt zu sogenannten „Schockanrufen“ im Phänomenbereich „Falscher Polizist“ im Wartburgkreis und im Landkreis Gotha. Die unbekannten Anrufer versuchten glaubhaft zu machen, dass ein naher Angehöriger auf Grund eines Verkehrsunfalles festgenommen wurde. Zur Abwendung einer Haft wurden die Geschädigten aufgefordert, einen erheblichen Geldbetrag zu zahlen. In einem Fall im Wartburgkreis entstand ein fünfstelliger finanzieller Schaden bei einer 57-Jährigen.

Tipps der Polizei zu solchen Anrufen:

  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bzw. Wertgegenstände
    wie Edelmetalle oder Schmuck bitten
  • Geben Sie am Telefon keine finanziellen Verhältnisse bekannt
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen
  • Lassen Sie keine unbekannten Personen in ihre Wohnung
  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel die Polizei über den Notruf
    bzw. über die öffentliche Einwahl an

Weitergehende Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter https://polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ oder bei der Polizeilichen Beratungsstelle der Landespolizeiinspektion Gotha unter 03621-781504. (mla)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.