API-THNachrichten

Vollsperrung aufgrund eines umgekippten Transporters auf der A9

Bildnachweis: iStock.com/ Cineberg

A9 Höhe Triptis (ots)

Heute Nachmittag erreichten die Autobahnpolizei mehrere Mitteilungen über einen umgekippten Transporter auf der A9 zwischen den Anschlussstellen Triptis und Dittersdorf, in Fahrtrichtung München.Der Unfallverursacher wechselte vom rechten auf den mittleren Fahrstreifen und übersah dabei den dort fahrenden 35-jährigen Fahrzeugführer mit seinem Transporter. Dieser bremste so stark ab, dass er die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. In der weiteren Folge geriet er ins Schleudern und der Transporter kippte auf die Seite. Dabei wurde der junge Mann leicht verletzt. Der Unfallverursacher entfernte sich pflichtwidrig vom Unfallort. Laut Zeugenaussagen soll es sich um einen Lkw gehandelt haben. Die Gesamtsachschadenshöhe wird auf 10.000 Euro geschätzt. Die Richtungsfahrbahn München war für ca. eine Stunde voll gesperrt. Die Bergungsmaßnahmen dauern noch an. Wer sachdienliche Hinweise zum Verkehrsunfall geben kann, wird gebeten, sich bei der Autobahnpolizei Thüringen unter der Rufnummer 036601 70125 zu melden.

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.