NachrichtenWirtschaft

Der Mini-Job ist keine „Arbeit 2. Klasse“

NGG | Tobias Seifert

Der Mini-Job ist keine „Arbeit 2. Klasse“ – Auch nicht in der Sommersaison im Kreis Gotha

Sie ziehen oft den Kürzeren: 7.330 Mini-Jobber gibt es im Landkreis Gotha. Das gehe aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. „Viele Betriebe tun so, als wären sie das ‚B-Team‘ – die Belegschaft ‚2. Klasse‘ quasi“, sagt Jens Löbel von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Obwohl viele der Mini-Jobber oft seit Jahren ihren festen Platz in der Belegschaft haben, werden sie, so die Beobachtung der NGG Thüringen, vielfach als Aushilfen mit weniger Rechten angesehen. „Oft bekommen sie keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keine Zuschläge. Dabei haben sie auf all das Anspruch“, sagt Jens Löbel.

Die NGG Thüringen kritisiert, dass Mini-Jobber zum Teil weniger verdienen als regulär Beschäftigte: „Mini-Jobs rangieren oft im Lohnkeller – auf Mindestlohn-Niveau. Dabei müssen Arbeitgeber Mini-Jobbern den gleichen Stundenlohn bezahlen wie den anderen Beschäftigten auch, wenn sie die gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation machen“, so Jens Löbel.

Der Geschäftsführer der NGG Thüringen geht davon aus, dass in den kommenden Wochen zur Sommersaison in der Gastronomie wieder zusätzliche Mini-Jobber angeworben werden, um Spitzen abzudecken. Aber auch in der Lebensmittelherstellung würden „Urlaubslöcher per Mini-Jobs gestopft“. Bei der Einstellung sollten die Beschäftigten auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen.

Die NGG Thüringen sieht die große Zahl von Mini-Jobbern allerdings mehr als kritisch. „Hierdurch werden Vollzeitstellen verdrängt. Insbesondere für Frauen wird eine geringfügige Beschäftigung oft zur Sackgasse. Der Übergang in einen regulären Vollzeitjob gelingt nämlich längst nicht immer. Außerdem sind geringfügige Beschäftigungen für viele das Laufband zur Altersarmut“, warnt Löbel. Informationen rund um Mini-Jobs erhalten Beschäftigte der Gastronomie und Ernährungswirtschaft bei der NGG Thüringen: (0361) 66 64 40 | region.thueringen@ngg.net.

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