Kultur & FreizeitNachrichten

NABU-Vortrag „Teddys für den Rotmilan – Nistplatzschmuck bei Vögeln“

Bild von Susanne Edele auf Pixabay

Der NABU-Kreisverband Gotha lädt am kommenden Freitag, 24. Mai um 19.00 Uhr in Gotha, Myconiusschule, Aula (Bürgeraue 23) zum Lichtbildervortrag „Teddys für den Rotmilan – Nistplatzschmuck bei Vögeln“ ein. Referentin ist Susanne Löw, Vehra, die über ein spannendes, wenig bekanntes Thema sprechen wird. So schmücken zahlreiche Vogelmännchen ihr Nest mit verschiedenen bunten und teils kunstvoll arrangierten Objekten, um Weibchen von sich zu überzeugen. Manche Schwarzmilane, eine Greifvogelart, setzen dagegen auf eine spezielle Dekoration, um Rivalen vor dem Revierbesitzer zu warnen: Sie polstern ihr Nest umfangreich mit weißem Plastikmüll aus, wie bspw. Ornithologen der Estacíon Biológica de Doñana in Sevilla beobachtet haben. Die eingetragenen Kunststoffe teilten Konkurrenten mit, wie dominant und wehrhaft der ortsansässige Milan ist und welche ökologische Qualität sein Territorium aufweist, so die Biologen. Sie senden also eindeutige Signale aus, damit die Tiere überflüssige Kämpfe vermeiden: Denn umherstreifende Männchen, die noch kein eigenes Revier etablieren konnten, versuchen bisweilen aggressiv die ursprünglichen Besitzer zu vertreiben und ihr Gebiet zu übernehmen.

Der Eintritt ist frei.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.