Donnerstag, Dezember 12, 2024

Lärmaktionsplan der Stadt Gotha geht in die 4. Runde

Bild von Mimzy auf Pixabay

Aufruf zu einer intensiven Bürgerbeteiligung – Fragebogen veröffentlicht

Aktuell wird für die Stadt Gotha der Lärmaktionsplan überprüft und fortgeschrieben. Hierzu ist die Stadt gesetzlich verpflichtet. Hauptziel der Lärmaktionsplanung ist es dabei schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern.

Grundlage der Wirkungsanalysen bilden die durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbetroffenheiten. Hierfür wurde vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) für alle Straßenabschnitte mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die aktuelle Lärmsituation berechnet. Die Kartierungsergebnisse sind unter folgendem Link abrufbar: https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz  

Begleitend zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist erneut eine Information und Beteiligung der Öffentlichkeit geplant. Hierzu steht ab sofort ein Fragebogen zur Verfügung: https://umfragen.svudresden.de

Alternativ können Sie den Fragebogen auch gerne aus dem Rathauskurier Mai 2024 heraustrennen oder die nachfolgende PDF-Datei nutzen, ausfüllen und an der Infothek, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24 während der Öffnungszeiten abgeben.

Die Gothaerinnen und Gothaer sind aufgerufen das Angebot zu nutzen, um auf Probleme und Konflikte hinzuweisen bzw. konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung vorzuschlagen. Die Bürgerumfrage ist ab sofort bis zum 28.06.2024 freigeschaltet.

Weitere Informationen:

Bauleitplanung – Lärmminderung

 Fragebogen zum Lärmaktionsplan der Stadt Gotha

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.