API-THNachrichten

Tödlicher Verkehrsunfall auf der BAB 71 Richtung Schweinfurt

Foto: Thüringer Polizei/ Autobahnpolizeiinspektion

Arnstadt (ots)

Am heutigen Tag ereignete sich auf der Bundesautobahn 71 zwischen den Anschlussstellen Stadtilm und Ilmenau-Ost in Fahrtrichtung Schweinfurt ein tödlicher Verkehrsunfall. Der später verstorbene 82-Jährige deutsche Fahrzeugführer eines PKW Opel aus dem Ilm-Kreis erlitt mit seinem Fahrzeug eine Panne und hielt auf dem Seitenstreifen. Nach ersten Erkenntnissen stieg er kurz darauf aus, um nach dem Defekt an der Fahrzeugfront zu schauen. Als sich der Mann vor seinem Fahrzeug befand, erfasste ein Mercedes Sprinter aus bisher ungeklärter Ursache das Pannenfahrzeug im Heckbereich und schleuderte dieses nach vorn. Der 82-Jährige wurde von seinem eigenen Fahrzeug erfasst und, trotz sofortige Reanimation durch Ersthelfer, tödlich verletzt. Der 59-Jährige deutsche Unfallverursacher aus Bayern wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Im Zuge der Ermittlungen wurde ein Verkehrsunfallgutachter angefordert, um den genauen Unfallhergang zu klären. Die Bundesautobahn 71 war in Richtung Schweinfurt war für circa 4,5 Stunden voll gesperrt. Die Bergungsmaßnahmen sind abgeschlossen. Die Vollsperrung wurde gegen 15:10 Uhr aufgehoben.

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.