Informationsveranstaltung zur Erneuerung der Margarethenstraße und der Pfarrgasse am 8. April

Bild von kalhh auf Pixabay

In der Gothaer Innenstadt schließen sich die letzten Baulücken und die Sanierungsarbeiten der letzten Jahre tragen in einem hohen Maße dazu bei, den Stadtkern für die Zukunft lebenswert zu gestalten. Dies schließt die Erneuerung der Straßen und ihrer dazugehörigen Anlagen ein. Aus diesem Grund wird sich die Stadtverwaltung mit ihren Partnern ab April 2024 bis ins Jahr 2026 hinein der Erneuerung der Verkehrsanlage „Margarethenstraße“, sowie wichtigen Kanalarbeiten in der Pfarrgasse in vier Bauabschnitten widmen.

Für die in Auftraggeberschaft der Stadtverwaltung Gotha befindlichen Maßnahme wird für die betroffenen Unternehmen sowie alle Anwohnerinnen und Anwohner eine gesonderte Informationsveranstaltung angeboten. Alle Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen sowie die Anwohnerinnen und Anwohner sind herzlich eingeladen, am Montag, den 8. April 2024, um 17.30 Uhr, in den Bürgersaal des historischen Ratshauses, Hauptmarkt 1 zu kommen. Die Vertreter der Stadt werden die Baumaßnahme vorstellen und Auskunft zu allen Belangen, die mit der Straßensperrung verbunden sind, erteilen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.