Bundespolizei ErfurtNachrichten

Ist ihr Personalausweis oder Reisepass noch aktuell?

Grenzkontrolle am Flughafen Erfurt-Weimar

Erfurt, Flughafen Erfurt-Weimar (ots)

Die Osterferien in Thüringen beginnen in knapp 3 Wochen. Viele werden wieder die Chance ergreifen, um in der schul- und arbeitsfreien Zeit benachbarte und ferne Länder zu erkunden. Damit es insbesondere bei grenzüberschreitenden Reisen oder an kontrollpflichtigen Einrichtungen zu keinen ungewollten Überraschungen kommt, möchte die Bundespolizeiinspektion Erfurt noch einmal in Erinnerung rufen, dass es zum Jahresbeginn eine passrechtliche Änderung gegeben hat.

Seit dem 1. Januar 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt jedes Familienmitglied einen Personalausweis und außerhalb der EU grundsätzlich einen Reisepass.

Bereits ausgegebene Kinderreisepässe bleiben bis zum angegeben Ablaufdatum gültig, sofern eine einwandfreie Feststellung der Identität anhand des Lichtbildes möglich ist und alle Eintragungen richtig sind. Nachträgliche Änderungen sind mehr nicht möglich. Kinderreisepässe werden nicht in allen Staaten anerkannt. Es liegen Erkenntnisse vor, dass Staaten, die das Dokument bislang anerkannt haben, dieses nicht mehr anerkennen.

Bei Fragen zur Beantragung von Reisepässen oder Personalausweisen wählen Sie die 115 oder wenden Sie sich an Ihre lokale Passbehörde.

Die Bundespolizei in Thüringen prüft diese passrechtlichen Erfordernisse zum Beispiel bei kontrollpflichtigen Abflügen und Ankünften am Flughafen Erfurt-Weimar. Mit ordnungsgemäßen Dokumenten erleichtern Reisende die Arbeit der Airlines, des Flughafenbetreibers und der Bundespolizei. Vor allem trägt eine gute Reisevorbereitung dazu bei, dass man entspannt in die wohlverdiente Urlaubszeit starten kann.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.