NachrichtenWirtschaft

Krankenstand geht zurück: AOK PLUS veröffentlicht AU-Zahlen für Sachsen und Thüringen

Entwicklung AU-Zahlen

Der Trend ist gestoppt: Nach über zehn Jahren des Anstiegs sind die Krankenstände in Sachsen und Thüringen im Jahr 2023 wieder gesunken, von 7,1 bzw. 8,0 Prozent im Jahr 2022 auf 6,8 bzw. 7,7 Prozent im vergangenen Jahr. Nach wie vor stellen Atemwegserkrankungen die häufigste Ursache für eine Arbeitsunfähigkeit in beiden Freistaaten dar.

Trotz des diesjährigen Rückgangs ist die Quote der durch eine Krankheit arbeitsunfähigen AOK PLUS-Versicherten in Sachsen und Thüringen seit 2010 kontinuierlich gestiegen. In Sachsen um 2,1 Prozent und in Thüringen um 2,5 Prozent. Sie erreichte ihren Höhepunkt im Pandemiejahr 2022. Die drei häufigsten Gründe im vergangenen Jahr waren Erkrankungen der Atemwege, Muskel- und Skeletterkrankungen sowie psychische Erkrankungen.

Atemwegserkrankungen machen fast 50 Prozent aus
Während der Corona-Pandemie ist der Anteil der Atemwegserkrankungen in Sachsen und Thüringen sprunghaft angestiegen, von 26,2 bzw. 26,7 Prozent im Jahr 2020 auf 47,1 respektive 47,8 Prozent im Jahr 2022. Im vergangenen Jahr ist der Anteil an den Krankschreibungen auf 41 bzw. 41,7 Prozent gesunken.

Die meisten Fehltage wegen psychischer Erkrankung
Rund jede zehnte Krankschreibung in beiden Bundesländern geht auf eine psychische Erkrankung zurück, bei den Muskel- und Skeletterkrankungen ist es rund jede fünfte. Beide Kategorien führen zu deutlich mehr Fehltagen je Fall als die Atemwegserkrankungen. Bei den psychischen Erkrankungen sind es in Sachsen 26,9 Fehltage je Versicherter, in Thüringen 28,7. Aufgrund einer Muskel- und Skeletterkrankungen waren Versicherte der AOK PLUS 18 bzw. 18,5 Tage krankgeschrieben. Bei den Atemwegserkrankungen lag die AU-Dauer bei 6,9 bzw. 7,3 Tagen.

Post-Covid und Long-Covid: Sinkende Zahl von Krankschreibungen
Die Zahl der Menschen, die nach einer akuten Covid-19-Infektion wegen Post-Covid, Long-Covid oder eines chronischen Erschöpfungssyndroms krankgeschrieben werden mussten, lag im vergangenen Jahr deutlich niedriger als in den vorangegangenen „Pandemie-Jahren“ 2021 und 2022. Die Betroffenen hatten aber weiterhin sehr lange Fehlzeiten. In Sachsen waren das 33,3 Tage im Durchschnitt je Fall und in Thüringen 37,5 Tage, mit der Diagnose Long-Covid, bei den zwischen März 2020 und Dezember 2023 durchgehend erwerbstätigen AOK-Versicherten.

Soziale Berufe und Gesundheitsberufe am stärksten betroffen
Wie frühere Auswertungen auch, zeigt die aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts (WidO) ebenfalls, dass sowohl akute Covid-19-Infektionen als auch deren Spätfolgen am häufigsten unter Beschäftigten in Sozial- und Gesundheitsberufen diagnostiziert wurden. Bei den akuten Erkrankungen lagen Berufe in der Kinderbetreuung und -erziehung an der Spitze: Fast die Hälfte der Angehörigen dieser Berufsgruppe (45,8 Prozent Sachsen/ 43,8 Prozent in Thüringen – 3. Platz) war zwischen März 2020 und Dezember 2023 mindestens einmal wegen einer akuten Covid-19-Infektion krankgeschrieben. In Thüringen waren die Beschäftigten der Berufsgruppe der pharmazeutisch-technischen Assistenz mit 45,2 Prozent am häufigsten betroffen. 

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.