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Konzeptauswahlverfahren für Projekte zur beruflichen Integration arbeitsloser Menschen beginnt

Bild von Louis auf Pixabay

Am 28. Februar 2024 startet das Konzeptauswahlverfahren zur Umsetzung von beruflichen Integrationsprojekten für arbeitslose Menschen im Bereich des SGB II. Innerhalb dieses Verfahrens werden an insgesamt 31 Standorten in Thüringen (in Anlehnung an die Standorte der Thüringer Jobcenter), geeignete Projektträger gesucht und ausgewählt, die im Zuge ihrer künftigen Projekttätigkeit Menschen im Leistungsbezug intensiver im beruflichen Integrationsprozess begleiten und unterstützen sollen. Dabei gilt es, Benachteiligungen, die sich aus der persönlichen oder beruflichen Situation des Einzelnen ergeben, abzubauen und so eine Eingliederung in Arbeit oder auch Ausbildung vorzubereiten und schließlich zu erreichen.

Dazu erklärt Arbeitsministerin Heike Werner: „Die berufliche Integration von Menschen, denen der Eintritt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung aus den unterschiedlichsten Gründen nicht gelingt, bildet neben der Fachkräftegewinnung eine entscheidende Säule im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung. Auch, wenn die positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt für benachteiligte Personen günstiger denn je erscheinen: In einer sich immer schneller verändernden Lebens- und Arbeitswelt bilden Unterstützung und Begleitung die Grundvoraussetzung dafür, dass wir das Erwerbspotenzial aller Thüringerinnen und Thüringer nutzen können. Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass die Integrationsprojekte nun bald fortgeführt werden können.“ 

Die Projekte werden voraussichtlich ab August 2024 starten und bis Dezember 2026 bewilligt. Die eingesetzten Mittel umfassen ein Volumen von insgesamt etwa 15 Millionen Euro. Die Gelder stammen dabei zu 60 Prozent aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und zu 40 Prozent aus Mitteln des Freistaats Thüringen. Das Konzeptauswahlverfahren wird durch das Thüringer Landesverwaltungsamt umgesetzt.

Nähere Informationen sind dem Aufruftext zu entnehmen, der ab 28. Februar 2024 als Download im Förderportal Thüringen zur Verfügung stehen wird: http://www.foerderportal-thueringen.de

Zum Hintergrund

Bereits zum 1. Juli 2022 startete die erste Runde entsprechender Projekte aus der Integrationsrichtlinie. Im Rahmen des Erlasses des Bürgergeldgesetzes änderten sich jedoch zum 1. Juli 2023 die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Förderung. Darum war die ursprünglich beabsichtigte Verlängerung der laufenden Projekte über den 31. Dezember 2023 hinaus rechtlich nicht möglich. Durch einen intensiven Abstimmungsprozess des Thüringer Arbeitsministeriums mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern sowie Vertreterinnen und Vertretern entsprechender Projektträger sowie dem Thüringer Landesverwaltungsamt ist es nun gelungen, die Fortführung der Förderung in angepasster Form zu ermöglichen.   

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