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Zulassungsstatistik: Fahrzeugbestand wächst konstant

Bild von raeuberleiter auf Pixabay

113.578 Fahrzeuge sind zum Stichtag am 31. Dezember 2023 im Landkreis Gotha zugelassen gewesen. Damit setzt sich der Aufwärtstrend der vergangenen Jahre fort (2022: 112.764, 2021: 111.833). Das geht aus der neuen Zulassungsstatistik hervor, die das Straßenverkehrsamt vorgelegt hat. Diese zeigt auch, dass es 2023 zum ersten Mal seit 2019 wieder einen Anstieg bei den Neuzulassungen gegeben hat. So wurden 5.348 Fahrzeuge neu zugelassen, ein Jahr zuvor waren es noch 4.951.

Weniger Dieselfahrzeuge zugelassen

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 3.126 PKW neu zugelassen. Die sinkende Nachfrage nach Autos mit Dieselantrieb spiegelt sich auch in der Zulassungsstatistik des Landkreises Gotha wider. Von allen neu zugelassenen PKW hatten nur 484 einen Dieselmotor (2022: 539, 2021: 656, 2020: 1023). Was dagegen gestiegen ist, ist der Gesamtbestand an Elektrofahrzeugen im Landkreis Gotha – von 3.322 im Jahr 2022 auf 5.708 im vergangenen Jahr. Ein Großteil der zugelassen Fahrzeuge waren Hybride.

VW Käfer, Trabant und Co. weiter im Trend

Weiterhin beliebt im Landkreis Gotha sind Oldtimer. Insgesamt 1.088 Fahrzeuge, davon 767 PKW, 70 Motorräder sowie 112 LKW und 75 Traktoren, konnten sich mit einem H-Kennzeichen schmücken (2022: insgesamt 1.001 Fahrzeuge). Blickt man bis ins Jahr 2011 zurück (285 Fahrzeuge), ist festzustellen, dass sich der Bestand fast vervierfacht hat. Zusätzlich sind im vergangenen Jahr 457 Oldtimer mit einem roten 07-er Kennzeichen im Zulassungsbestand gewesen. Für eine Oldtimer-Einstufung muss das jeweilige Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein.

Kennzeichenmitnahme hat sich bewährt

Seit 2011 können Bürgerinnen und Bürger, die in einen neuen Kennzeichenbereich umziehen, ihre bisherigen Kennzeichen mitnehmen. Diese Möglichkeit wird auch rege genutzt. Zum Vergleich: 2011 waren im gesamten Jahr 284 fremde Kennzeichen im Landkreis registrierten worden. Im vergangenen Jahr lag die Zahl bei 4.013 (2022: 3.256). Gleichzeitig hatten die Halter:innen von 3.019 Fahrzeugen ihre GTH-Kennzeichen nach einem Umzug behalten (2022: 2.666). Beide Zahlen sind neue Höchstwerte.

Terminsystem hat sich bewährt

Gestiegen sind in der Zulassungsbehörde auch die Kundenkontakte. So haben sich die Kolleginnen und Kollegen im vergangenen Jahr um 17.189 Belange von Kundinnen und Kunden gekümmert. Ein Jahr zuvor waren es noch 16.286. Die Terminvergabe, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt. (Wunsch-)termine können meist auch kurzfristig über das Onlineportal der Behörde gebucht werden. Außerdem haben Bürgerinnen  und Bürger im Landkreis Gotha die Möglichkeit, ihr Fahrzeug online zuzulassen (i-Kfz).

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Online zulassen und losfahren

i-Kfz-Stufe 4 bietet neue Funktionen

Das Auto online zulassen und direkt losfahren – das ist mit der Umstellung auf i-Kfz-Stufe 4 seit dem vergangenen Dezember auch im Landkreis Gotha möglich. Insbesondere profitieren Bürgerinnen und Bürger von den neuen Funktionen der Stufe. Dazu gehört auch, dass Fahrzeuge direkt in Betrieb genommen werden können. Heißt: Bürgerinnen und Bürger, die ihre Autos online zulassen, müssen nicht mehr auf die Zusendung der Fahrzeugpapiere und Plaketten warten. Stattdessen können sie sofort losfahren. Bis zu zehn Tage ist es erlaubt, ohne die genannten Dokumente im Inland unterwegs zu sein – als Nachweis gilt der ausgedruckte Zulassungsbescheid, der direkt online abrufbar ist.

Insgesamt sind im Landkreis Gotha im letzten Quartal des vergangenen Jahres 589 Zulassungsvorgänge online abgewickelt worden. Im Januar 2024 waren es 238. Die Bandbreite der Online-Zulassungsvorgänge, die durch die i-Kfz-Stufe 4 möglich sind, reicht von der An- und Abmeldung von Fahrzeugen bis hin zu Adressänderungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit oder ohne Halterwechsel sowie Tageszulassungen. Auch eine Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H) ist möglich. Zu den Vorteilen gehört auch, dass die Gebühren für Zulassungsvorgänge günstiger sind als bei der Bearbeitung vor Ort in der Behörde. Hinzu kommt, dass der Service rund um die Uhr, also 24/7, zur Verfügung steht. „Aber auch unsere Verwaltung profitiert von der i-Kfz-Stufe 4, indem die Kolleginnen und Kollegen die Vorgänge zeitlich flexibler abarbeiten können“, erläutert Mario Weigand, Leiter des Straßenverkehrsamtes.

Natürliche Personen, die die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen möchten, benötigen einen Identitätsnachweis über das BundID-Konto mittels Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat; juristische Personen über das Bund-Unternehmenskonto mittels Elsterzertifikat. Wer ein Fahrzeug abmelden möchte, muss seine Identität nicht nachweisen. Autorisierte Dienstleister dürfen auch für Dritte online Fahrzeuge zulassen.

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