Samstag, November 23, 2024
NachrichtenStadt Gotha

Auswechslung einer Weiche in der Gartenstraße zwischen Huttenplatz und Remstädter Straße

Bild von kalhh auf Pixabay

Im Zusammenhang mit der notwendigen Auswechslung einer Weiche im Gleisbereich der Thüringerwaldbahn- und Straßenbahn in der Zeit vom 19.02.2024 bis voraussichtlich zum 29.02.2024 sind Verkehrsraumeinschränkungen in der Gartenstraße/Huttenplatz/Hersdorfstraße erforderlich. In beiden Fahrtrichtungen der Gartenstraße wird die jeweils linke Fahrspur von bzw. bis zur Einmündung Remstädter Straße gesperrt. Das Linksabbiegen von der Gartenstraße in die Hersdorfstraße ist für die Dauer der Bauarbeiten nicht möglich. Der Verkehr in Richtung Mühlhausen/Bad Langensalza wird ab Gartenstraße über Huttenstraße – Ekhofplatz – Gotthardstraße – Mühlgrabenweg umgeleitet.
Im Zuge der Bauarbeiten ist es erforderlich die Tragplatten im Bereich der signalisierten Fußgängerquerung in Gartenstraße Höhe Kino zu entfernen. Aus diesem Grund muss der Übergang für die Dauer der Arbeiten für den Fußgängerverkehr gesperrt werden. Fußgänger werden gebeten die Querungsmöglichkeiten in der Gartenstraße/Lutherstraße sowie Huttenstraße zu nutzen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.