NachrichtenStadt Gotha

Information zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen für Kinder

Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

Kinderreisepässe seit dem 1. Januar 2024 abgeschafft

Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument; für manche Reiseziele ist ein eigener Reisepass vorgeschrieben. Der Kinderreisepass war ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Der Gesetzgeber hat am 8. Oktober 2023 unter anderem beschlossen, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden dürfen.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis maximal zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Seit dem 1. Januar 2024 können Kinder auf Antrag einen Personalausweis oder Reisepass ausgestellt erhalten. Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben. Auch jüngere Kinder können den Antrag selbst unterschreiben, wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind.
Unabhängig vom Alter muss das Kind selbst bei der Beantragung von Dokumenten in der Passbehörde anwesend sein.
Zur Beantragung sind bitte folgende Unterlagen mitzubringen:

  • die Geburtsurkunde im Original (erhalten Sie unmittelbar nach Antragstellung zurück)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
    (für Kleinkinder und Säuglinge sind geringfügige Ausnahmen von
    den Anforderungen möglich)
  • sofern bereits vorhanden, das bisherige Dokument des Kindes (Kinderreisepass, Personalausweis…)
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten
    (in der Regel der Eltern).

Gegebenenfalls außerdem:

  • Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils, sofern erforderlich
  • Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
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