Bundespolizei Erfurt

Festnahme eines Ausreisepflichtigen und Straftatverdächtigen im Erfurter Hauptbahnhof

Bild von Max auf Pixabay

Erfurt, Erfurt Hauptbahnhof (ots)

Am heutigen Vormittag weckte ein Mann im Erfurter Hauptbahnhof das Interesse der Bundespolizei, da sich dieser ohne eine Fahrt anzutreten immer wieder durch die Verkehrsstation bewegte. Den polizeilichen Blickkontakt versuchte er dabei zu meiden. In dem sich anschließenden Dialog mit der Person wurde der Grund dafür auch offensichtlich

Gegen den 35-jährigen algerischen Staatsangehörigen besteht eine ausländerrechtliche Rückkehrentscheidung. Das heißt, dieser verwaltungsrechtlichen Maßnahme liegt die Feststellung des irregulären Aufenthaltes in der Bundesrepublik zugrunde und die Person wurde zur Ausreise aufgefordert.

Im Zuge einer gezielten Überprüfung durch die Bundespolizei wurde bekannt, dass gegen den Algerier zudem ein Haftbefehl wegen dem dringenden Tatverdacht einer gemeinschaftlich gefährlichen Körperverletzung mit gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung vorliegt. Der Mann wurde daraufhin durch die Bundespolizei festgenommen.

Die zuständige Ausländerbehörde und die verantwortliche Justiz wurden über die Feststellung und Freiheitsentziehung des Mannes informiert. Der 35-Jährige wird am morgigen Tag einem Richter vorgeführt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.