LPI Gotha - Regional

Mit Dolch im Bahnhof Nordhausen unterwegs

Im Bahnhof Nordhausen wurde dieser Dolch durch einen 28-jährigen Mann mitgeführt. Foto: Bundespolizeiinspektion Erfurt

Nordhausen, Bahnhof Nordhausen (ots)

Gleich drei Anzeigen bekam ein 28-jähriger Mann am Bahnhof in Nordhausen.

Am Mittwochnachmittag beschäftigte ein 28-jähriger Somalier in mehrfacher Hinsicht die Bundespolizei des Reviers in Nordhausen. Die Beamten wurden gegen 15:30 Uhr durch Sicherheitspersonal eines Eisenbahnverkehrsunternehmens darüber informiert, dass ein Mann mit einem messerähnlichen Gegenstand bestückt im Bahnhof unterwegs sei und in der Verkehrsstation uriniert habe.

Der Mann konnte durch die Bundespolizisten schnell ausfindig gemacht werden. Im Hosenbund steckte ein offen getragener Dolch. Diese Waffe wurde umgehend sichergestellt. Auch die Stelle des wilden Urinierens im Bahnhof konnte nahe eines Kiosks lokalisiert werden. Weil der Mann in der Vergangenheit mehrfach mit der Polizei und dem Gesetz in Berührung kam, war bekannt, dass gegen den Somalier seit längerem ein Hausverbot der Deutschen Bahn besteht. Reiseabsichten hatte der Mann nachweislich nicht.

Die Bundespolizei musste in diesem Fall gleich drei Anzeigen gegen die Person fertigen. Es wurden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Hausfriedensbruch, eines Verstoßes nach dem Waffengesetz und wegen dem Verunreinigen der Bahnanlagen gefertigt.

Der Mann wurde nach Abschluss aller Maßnahmen aus dem Bahnhof verwiesen.

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Erfurt, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.