Gotha – Landkreis Gotha (ots)
Ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, führte ein 71-Jähriger am Samstagabend gegen 19:45 Uhr einen Volkswagen in der Ohrdrufer Straße. Als ihn eine Polizeistreife anhielt und kontrollierte, konnte der Mann keinen Führerschein vorzeigen. Eine Prüfung ergab, dass dem Fahrer die Fahrerlaubnis behördlich versagt worden war. Dem 71-Jährigen wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt und gegen ihn ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. (ml)