Thüringer Kabinett stimmte Gesetzesnovelle zu
Die Thüringer Landesregierung hat heute ihre Zustimmung zu einer Änderung des Krankenhausgesetzes gegeben. Es ermöglicht, dass Kliniken nach verschiedenen Leistungsgruppen klassifiziert werden. Zur Entscheidung des Thüringer Kabinetts sagt Rainer Striebel, Vorstand der größten gesetzlichen Krankenkasse im Freistaat:
„Da das Kabinett heute die Novelle des Thüringer Landeskrankenhausgesetzes auf den Weg gebracht hat, kann die Gestaltung einer modernen Krankenhauslandschaft zeitnah beginnen. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Krankenhausstrukturreform muss die Landesregierung nun die Spielräume, die das Thüringer Gesetz und das in Kürze erwartete Planungsgutachten eröffnen, konsequent nutzen. Bei Befragungen sehen wir längst regelmäßig, dass zwei Drittel der Menschen Spezialisierung und Behandlungsqualität im Krankenhaus als wichtiger erachten als die unmittelbare Nähe der Klinik zum Wohnort. Eine Thüringer Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger sicher sein können, genau das zu erhalten: Spezialisierte Kliniken und daraus resultierend eine Behandlung höchster Qualität. Gleichzeitig darf es zwischen Rennsteig und Harz nicht zu Versorgungslücken kommen.“
Rainer Striebel ergänzt: „Das reformierte Landeskrankenhausgesetz bietet den Rahmen, für alle Regionen die passenden Versorgungsstrukturen zu schaffen – vom Krankenhaus mit angeschlossenem Gesundheitszentrum bis hin zum Großkrankenhaus mit überregionaler Bedeutung. Mit diesem Instrumentenkasten ist Thüringen anderen ein ganzes Stück voraus und sollte sich zudem für eine gute und zeitnahe Lösung bei der bundesweiten Krankenhausstrukturreform einsetzen.“
AOK PLUS – die Gesundheitskasse
Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 183.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um mehr als 40.000 Vertragspartner.