Bundespolizei Erfurt

Bundespolizei blickt auf Wochenende zurück

Normalerweise kennzeichnen zwei Warntafeln das Betretungsverbot am Ende des Bahnsteiges 2 am Bahnhof in Saalfeld/ Bundespolizeiinspektion Erfurt

Erfurt, Erfurt Hauptbahnhof, Saalfeld, Saalfeld Bahnhof, Arnstadt, Arnstadt Bahnhof, Zella-Mehlis, Zella-Mehlis Bahnhof (ots)

Saalfeld: Am Freitagabend traf eine Streife der Bundespolizei im Bahnhofsumfeld in Saalfeld einen 18- und 21-jährigen Deutschen an, die mit einem Verkehrsschild aus dem Bahnhof unterwegs waren. Bei Nachschau wurde festgestellt, dass dieses Warnschild tatsächlich an einem Ende des Bahnsteiges 2 entfernt worden ist. Es erfolgte eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.

Arnstadt: Am Samstagmorgen gegen 01:45 Uhr wurde eine Streife der Bundespolizei durch einen syrischen Mann angesprochen, der angab, dass sein am Bahnhof abgestelltes Auto vom ursprünglichen Platz entfernt worden sei. Bei der unmittelbaren Nachschau entdeckte die Bundespolizei das besagte Auto und darin zwei männliche Personen. Der versuchte Autodiebstahl missglückte. Der 32-jährige Litauer und der 26-jährige Lette wollten gerade aus dem VW Golf steigen, doch die Bundespolizei stoppte sie beim weiteren Vorhaben. Beide Beschuldigte wurden der örtlichen Landespolizei übergeben.

Erfurt: Am Hauptbahnhof Erfurt wurde am Samstagabend gegen 20 Uhr ein 43-jähriger Deutscher kontrolliert. Bei dessen fahndungsmäßiger Überprüfung staunten die Bundespolizisten nicht schlecht, denn gegen den Mann lagen insgesamt 6 Haftbefehle vor. Die Justiz hatte gegen die Person in 6 Fällen eine Erzwingungshaft angeordnet, da der Verurteilte vom Ordnungsamt Erfurt verhangene Geldbußen nicht zahlte. Nach Rücksprache mit seiner Mutter konnten die erforderlichen Beträge in der Höhe von knapp unter 1000 Euro aufgetrieben werden. Der 43-Jährige entging somit seiner Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.

Nur wenige Augenblicke nach der Entlassung des Mannes von der Dienststelle bekam es die Bundespolizei mit zwei 14- und 15-jährigen Mädchen zu tun. Beide kamen mit einem ICE aus Halle, ohne den dafür erforderlichen Fahrschein zu besitzen. Beide Deutsche waren aus einer Kinder- und Jugendeinrichtung aus Chemnitz abgängig. Die Mädchen wurden durch die Bundespolizei in Gewahrsam genommen und anschließend einer Betreuungseinrichtung übergeben.

Saalfeld: Auch in Südthüringen bekam es die Bundespolizei am Sonntagfrüh mit zwei Mädchen zu tun, die aus ihrer Pößnecker Einrichtung ausgerissen waren. Die Polizei aus Saalfeld und Schleiz hatte bereits darüber informiert, dass die Deutschen abgängig waren und nach Ihnen gesucht wird. Beide wurden durch die Bundespolizei an das betreuende Wohnheim übergeben.

Erfurt: Sonntagmittag wurde in der Straßenbahnunterführung einer 28-jähriger Pole überprüft. Dessen Kontrolle brachte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder zum Vorschein. Der Mann wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Erschleichen von Leistungen verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt Tonna verbracht, wo er die nächsten 50 Tage verbleibt.

Zella-Mehlis: Im Rahmen des Biathlon-Weltcups in Oberhof war die Bundespolizei am gesamten Wochenende zur An- und Abreise der Wintersportfans am Weltmeisterbahnhof in Zella-Mehlis eingesetzt. Neben friedlichen Besuchenden und ausgelassener Stimmung konnten keine nennenswerten Feststellungen getroffen werden.

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Erfurt, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.