Weiterbildungsscheck unterstützt die individuelle berufsbezogene Weiterbildung
Auch im neuen Jahr 2024 können sozialversicherungspflichtig beschäftigte Thüringerinnen und Thüringer finanzielle Unterstützung für ihre individuelle berufsbezogene Weiterbildung erhalten. Die Förderung in Form von sogenannten Weiterbildungsschecks besteht seit einigen Jahren und wird aus Mitteln der ESF Plus Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie gefördert. Mehr als 350 Weiterbildungsschecks wurden seit Beginn der Förderperiode 2021 bis 2027 bereits bewilligt.
Eine Förderhöhe von maximal 1.000 Euro pro Maßnahme ist möglich. Es besteht beispielsweise auch die Möglichkeit, die Förderung in Verbindung mit einer Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) in Anspruch zu nehmen. Nach jetzigem Stand wurden knapp 300.000 Euro für Weiterbildungen bewilligt. Im Schnitt beträgt die Förderung somit 856 Euro je Weiterbildungsscheck.
Dazu erklärt die Thüringer Arbeitsministerin Heike Werner: „Weiterbildungen sind ein wichtiger Baustein, um Thüringen fit für die Zukunft zu machen. Davon profitieren nicht nur die Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch die Unternehmen. 350 Weiterbildungsschecks sind ein echter Erfolg. Und ich möchte die Thüringerinnen und Thüringer ausdrücklich ermuntern, diese Förderung auch im neuen Jahr rege zu nutzen.“
Voraussetzungen:
Der „Weiterbildungsscheck“ richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen beschäftigt sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen weniger als 55.000 Euro beträgt. Die betreffende Zielgruppe kann einmal je laufendem Haushaltsjahr einen Antrag auf Förderung der individuellen Weiterbildung stellen und diese mit maximal 1.000 Euro unterstützt bekommen.
Weitere Informationen: https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck