NachrichtenStadt Gotha

Neuer Anlauf beim Glasfaserausbau in Gotha

Im Bild v.l.n.r.: Thomas Ullrich (Ausbaukoordinator Breitband Deutsche Telekom Technik GmbH), Markus Pitters (Gebietsmanager Glasfaser Telekom Deutschland GmbH), Herr Kreuch, Herr Zillmann sowie ganz rechts Uwe Rettner (Senior Manager kommunale Kooperationen Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH).

Die Telekom Deutschland GmbH und die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH bekennen sich zum flächendeckenden Glasfaserausbau im Stadtgebiet

„Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung ist der flächendeckende Glasfaserausbau und damit die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit schnellem Internet endlich gewährleistet.“, so Oberbürgermeister Knut Kreuch. Am vergangenen Freitag wurde diese mit den beiden Partnern im Rathaus unterschrieben.

Ein schneller und zuverlässiger Internetanschluss wird immer wichtiger im Alltag, darüber sind sich alle einig. Sei es das Anschauen der letzten „Tatort“-Folge in der Mediathek, die spannenden Serien bei den verschiedenen Streaming-Dienst-Anbietern oder auch das Geschehen auf den Social-Media-Kanälen wie Facebook, Instagram und TikTok. Aber auch für die Produktionsprozesse in den Unternehmen, die heutzutage teilweise schon vollautomatisch erfolgen, wird ein Glasfaseranschluss mit entsprechenden Geschwindigkeiten im Up- und Download gebraucht. Damit auch alle Gothaerinnen und Gothaer ausreichend versorgt werden, ist der flächendeckende Glasfaserausbau daher eine wichtige Voraussetzung.

Zwei Global Player an Bord

Dass mit der Telekom und der Deutschen Glasfaser nun gleich zwei erfolgreiche und etablierte Telekommunikationsunternehmen in Gotha gewonnen werden konnten, sorgt unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus und insbesondere im Wirtschaftsförderungsamt für Erleichterung. Beide Anbieter sind bereits mit zahlreichen Bauvorhaben in ganz Deutschland, aber auch im Landkreis Gotha, aktiv und liefern die nötige Expertise und Erfahrung, die so ein langwieriges Projekt mit sich bringt.

Keine Überbauung in Gotha

Ein Problem, mit dem sich Nachbarkommunen auseinandersetzen müssen, ist die Überbauung bzw. das mehrmalige Aufreißen der Straßen zur Verlegung der Glasfaserleitungen. Dies wird in Gotha nicht der Fall sein, darüber sind sich die Akteure sicher. In zahlreichen Abstimmungsrunden konnten die künftigen Ausbaugebiete eingegrenzt und damit eine doppelte Bebauung ausgeschlossen werden. Auch künftig werden in regelmäßigen Abstimmungen die Bauarbeiten im Stadtgebiet gemeinsam geplant und besprochen, bevor die Bagger anrollen.

Der Blick richtet sich nach vorne

„Damit alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend informiert und abgeholt werden, ist eine transparente und offene Kommunikation aller Beteiligten von elementarer Bedeutung.“, ist sich Stadtoberhaupt Knut Kreuch sicher. Auch künftig werden hierfür Informationsveranstaltungen stattfinden, die von Telekom und Glasfaser sowie den jeweiligen Ansprechpartnern aus dem Rathaus organisiert werden.

Im kommenden Jahr startet die Vorvermarktungsphase. Wann und wo der Ausbau erfolgt, darüber informieren Telekom, Deutsche Glasfaser und Stadtverwaltung rechtzeitig.  Startschuss für den Anschluss der ersten Haushalte ist bereits im Jahr 2025.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.