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Fertigstellung des Kindergartenneubaus in der Werner-Sylten-Straße jetzt für 2024 geplant

Oberbürgermeister führte Vergleich herbei

Durch den Stadtrat der Stadt Gotha wurde mehr als 30 Jahre nach der letzten Neueröffnung der Bau eines neuen Kindergartens für 120 Kinder beschlossen, um den wachsenden Bedarf und die hohe Qualität an Kindergartenplätzen zu gewährleisten. Im September 2019 erfolgte der Spatenstich zum Neubau in der Werner-Sylten-Straße.

Kurz vor Fertigstellung des Kindergartens trat im Februar 2021 ein Wasserschaden ein, welcher die Fortführung der Arbeiten stark behinderte. Im Kindergarten mussten die Trockenbauwände zur Austrocknung geöffnet werden. Diese Trockenlegung dauerte bis zum Juni 2021 an. Der Verschluss der Trockenbauwände und die Wiederherstellung der Elektro- und Sanitärinstallation in den Wänden konnten durch die Unternehmen erst zum Januar 2022 abgeschlossen werden.

Seit diesem Zeitpunkt ruhen alle Arbeiten, da bei der Trocknung ein weiterer Mangel in der Ausführung im Bereich des eingebauten Estrichs festgestellt wurde. Da eine Fortführung der Arbeiten nicht gewährleistet werden konnte, drängte die Stadt Gotha auf eine gerichtliche Entscheidung.

Ein erstes, durch die Stadt Gotha beauftragtes Estrich-Gutachten, bestätigte im August 2021 den Mangel am Estrich. Dieser Mangel wurde im September in das laufende Gerichtsverfahren, welches aufgrund der mangelhaften Fassadenplanung bereits anhängig war, aufgenommen. Bis zum April 2022 erfolgte keine abschließende Beurteilung der Mängel an der Fassade und dem Estrich durch das Gericht bzw. den vom Gericht bestellten Gutachter. Daher sah sich die Stadt Gotha genötigt, ein weiteres Estrich-Gutachten zu erbringen. Hiermit sollte auf den dringenden Handlungsbedarf für die Fertigstellung des Kindergartens hingewirkt werden. Auch dieses Gutachten vom September 2023 bestätigte nochmals die mangelhafte Ausführung des Estrichs.

Da nach Abwägung der verschiedenen Modalitäten zur Schadensregulierung im Gerichtsentscheid nicht absehbar war, wann eine letztinstanzliche Entscheidung gefällt werden wird und ob der dann festgestellte Verursacher zahlungsfähig ist, wurden Verhandlungen mit den verschiedenen beteiligten Partnern, ihren Versicherungen und Prozessvertretern aufgenommen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Letztendlich ist es gelungen, dass Oberbürgermeister Knut Kreuch am 26. Oktober 2023 dem Stadtrat einen Beschluss zur Beilegung der Rechtsstreitigkeit vorlegen konnte, in der der Stadt Gotha umfangreiche Gewährleistungsmittel zur Bezahlung der Arbeiten zugesprochen werden.

Die Ausführung der offenen Bauleistungen muss nun mit den betreffenden Unternehmen koordiniert werden. Die Baufertigstellung soll 2024 realisiert werden. Als Letztes werden die Einrichtung des Objektes und die Vorbereitung zur vollumfänglichen Nutzung des Kindergartens erfolgen.

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