Übergabe des Fördermittelbescheides für 16 Millionen-Investition
Was lange währt, wird endlich gut, insbesondere dann, wenn man beharrlich an der Umsetzung einer Vision zur wirtschaftlichen Stärkung der Stadt arbeitet. Oberbürgermeister Knut Kreuch hatte vor 15 Jahren, im Februar 2007, die Erweiterung des Gewerbegebietes initiiert und war sich samt des Gothaer Stadtrates des weiten Weges bewusst, der für die Realisierung zu beschreiten war.
Nach Jahren der Planung und des Prozesses der Fördermittelbeantragung wird am 29. November 2023 um 14 Uhr der Fördermittelbescheid für das Industriegebiet „GothA4“ von Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee an Oberbürgermeister Knut Kreuch übergeben. Das Land fördert die Erschließung mit dem Höchstsatz von 75 %. Die Gesamtkosten betragen 16 Mio. € – eine wichtige Investition in den Wirtschaftsstandort Gotha, der damit wiederrum den Freistaat Thüringen als interessanten Arbeitsort stärkt.
Seit 2008 wurden die Möglichkeiten einer Erweiterung des Gewerbegebiets in Gotha eruiert. Fest stand, dass eine verkehrsgünstige Lage für eine hohe Attraktivität des Standortes von entscheidender Bedeutung ist. Nach langwierigen Verhandlungen zum Erwerb von Flächen in der Nähe des Gothaer Autobahnanschlusses, der Erarbeitung eines „Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes 2030+“ im Jahre 2016, erfolgte 2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan, mit dem der Startpunkt gesetzt wurde, Baurecht für das knapp 50 Hektar große Industriegebiet zu schaffen, in dem zahlreiche neue Arbeitsplätze für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie des Umlandes entstehen.
Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans wurde die Landesentwicklungs-gesellschaft (LEG), die auch der spätere Erschließungsträger sein wird, beauftragt. In diesem Verfahren waren unter anderem besonders die Belange des Denkmalschutzes in Bezug auf die Wahrung der Stadtansicht, die genaue Verkehrsanbindung sowie die Umverlegung einer Ferngasleitung, zu berücksichtigen.
Nach Beseitigung dieser Hindernisse wurde im November 2020 der Satzungsbeschluss gefasst. Damit gab der Stadtrat unter Beachtung der vielfältigen Einflussfaktoren grünes Licht für das Industriegebiet. Parallel zur Erarbeitung des Bebauungsplans wurde die Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt, um als Voraussetzung diese Flächen gewerblich entwickeln zu können. Dafür war eine genaue Nachweisführung notwendig, um den tatsächlichen Bedarf der Stadt Gotha an Gewerbeflächen nachzuweisen.
Mit Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt am 18. Februar 2021 trat die Rechtskraft ein. Die Weichen für eine Fördermittelbeantragung waren nun gestellt, so dass der Antrag zur Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ beim Thüringer Landesverwaltungsamt am 15. Dezember 2022 eingereicht werden konnte. Die LEG war dabei stets als Partner beratend tätig und zusammen mit der Entwicklungs- und Flächenmanagementgesellschaft mbH wurden die vorbereitenden Planungen vorangetrieben und die Förderungsvoraussetzungen geprüft und dann auch geschaffen.