Das Urnengemeinschaftgrab ist eine für die Hinterbliebenen pflegefreie Grabart. Gestaltung, Unterhaltung und Pflege von Urnengemeischaftsgräbern obliegt der Friedhofsverwaltung. Die Ablage von Blumenschalen, Kerzen u.Ä. ist ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Ablageflächen zulässig. Grundlage hierfür bilden die Vorschriften der Friedhofssatzung der Stadt Gotha.
Aufgrund der wiederholten Ablage von Blumenschalen, Grabvasen und Ähnlichem innerhalb der Bepflanzung der Urnengemeinschaftsgräber möchte die Friedhofsverwaltung nochmals darauf hinweisen, dass die Ablage von Blumenschalen in angemessener Größe, Kerzen u.Ä. ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Ablageflächen zulässig ist. Anderweitig in der Bepflanzung der Grabanlage oder außerhalb der Grabstätte abgelegte Blumenschalen, Kerzen u.Ä. werden von der Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt. Die Ablage von personalisierten Gegenständen ist nicht gestattet. Wir bitten die Angehörigen um Verständnis.