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Neue Mindestmengenregelungen fördern Spezialisierung von Krankenhäusern

Bild von Engin Akyurt auf Pixabay

Je mehr Fälle ein Krankenhaus bei einer Indikation behandelt, desto höher ist die Behandlungsqualität. In acht Bereichen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mindestmengen festgelegt: Nur wenn Kliniken in diesen Feldern genug Fälle behandelt haben, können sie auch in Zukunft diese Leistung erbringen. In drei Bereichen werden die Mindestmengen im kommenden Jahr angehoben. Auswirkungen auf Sachsen und Thüringen zeigt die Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK (www.aok.de/pp/mindestmengen).

Für die Behandlung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm gilt ab nächstem Jahr eine Mindestmenge von 25 Fällen pro Jahr. Damit wird sichergestellt, dass die behandelnden Einrichtungen über die notwendige Erfahrung verfügen, die kleinsten der Patientinnen und Patienten qualitativ hochwertig zu versorgen. Krankenhäuser, welche die notwendige Mindestmenge im vergangenen Betrachtungszeitraum nicht erreicht haben, können die Berechtigung aufgrund ihrer Rolle in der Versorgung durch die zuständigen Landesbehörden dennoch erhalten.

„Die Mindestmengenregelung garantiert einen Behandlungsstandard bei risikoreichen Eingriffen. Die Ausweitung der Regelungen ist der richtige Weg. Damit wird nun nicht nur wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprochen, sondern auch die medizinische Versorgung weiter verbessert“, sagt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS. „Gerade im Bereich der Früh- und Neugeborenen sichern Mindestmengen die Überlebenschance der behandelten Kinder. Studien zeigen, dass eine höhere Fallzahl die Komplikationsrate und das Sterberisiko senkt.“

Transparente Aufklärung durch die AOK
Welches Krankenhaus welche Leistung erbringen darf, zeigt übersichtlich und leicht verständlich die Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK. Auf einer Deutschlandkarte können sich Interessierte schnell und einfach darüber informieren, welche Kliniken in ihrem Umkreis eine oder mehrere der acht mindestmengenrelevanten Behandlungen anbietet. Gleichzeitig wird auch dargestellt, wie viele Fälle im vergangenen Betrachtungszeitraum behandelt wurden und ob eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Insgesamt führt die Karte deutschlandweit 1.075 Klinikstandorte auf. In Sachsen und Thüringen sind es 57 bzw. 31 Standorte von Kliniken, welche Leistungen im Rahmen der Mindestmengenregelung erbringen. Welche Kliniken im kommenden Jahr neu dazukommen werden und welche die Leistungen nicht mehr erbringen dürfen, ist über die Jahresansichten der Mindestmengen-Transparenzkarte ersichtlich.

Neue Regelungen auch für Brust- und Lungenkrebsoperationen
Ebenfalls erhöht wurden die Mindestmengen bei der Operation von Brust- und Lungenkrebspatienten. Im Fall der Brustkrebsoperationen erhöht sie sich im kommenden Jahr auf 50 Fälle pro Jahr, 2025 dann auf 100 Fälle. Damit entspricht die Regelung dann den Vorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft, welche für die Zertifizierung als Krebszentrum notwendig sind. Bei Lungenkrebsoperationen erhöht sich die Fallzahl im kommenden Jahr auf 40, für 2025 dann auf 75.

„Die Erhöhung der Mindestmengen bei Brust- und Lungenkrebsbehandlungen ist ein überfälliger und richtiger Schritt“, hält Rainer Striebel fest. „Die Zertifizierung als Krebszentrum war und ist an höhere Fallzahlen gekoppelt. Wir wissen, dass zertifizierte Zentren einen höheren Behandlungserfolg bei Krebserkrankungen haben. Dass dieser Weg nun auch verbindlich festgelegt ist, ist ganz im Sinne der Patientinnen und Patienten.“

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