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Bildungsministerium und Gewerkschaften einigen sich auf angepasste Regelungen zur Altersabminderung

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Thüringer Lehrerinnen und Lehrer können sich langfristig und transparent auf angepasste Regelungen zur sogenannten Altersabminderung einstellen. Thüringens Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter, und Vertreterinnen und Vertreter Thüringer Bildungsgewerkschaften und -verbände haben am 19. Oktober 2023 Einigung bezüglich einer Neuregelung von Altersabminderungen von Lehrkräften an Staatlichen Schulen im Freistaat erzielt. Änderungen sollen demnach mit einer Stichtagsregelung greifen und für Lehrkräfte ab Geburtsjahrgang 1973 gelten. Für Lehrkräfte früherer Geburtsjahrgänge bleibt es bei den bisherigen Regeln. Beteiligt an dem Verhandlungsergebnis sind die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen (GEW), der thüringer Iehrerverband (tlv), der Thüringer Philologenverband (TPhV), der Berufsschullehrerverband Thüringen (BLV), tbb beamtenbund und tarifunion thüringen. 

Dazu Minister Holter: „Ich habe immer gesagt: Eine allein mathematische Lösung des Problems Lehrermangel wird es nicht geben. Deshalb war mir wichtig, die Frage der Altersabminderungen im Dialog mit den Gewerkschaften zu klären. Mit der Neuregelung erreichen wir Verlässlichkeit für alle Kolleginnen und Kollegen, die heute im Anspruchsalter sind oder kurz davor stehen. Gleichzeitig treten wir ein in eine behutsame Erschließung zusätzlicher Ressourcen in den kommenden Jahren. Diese Behutsamkeit ist wichtig, denn wir sind uns über die Arbeitsbelastungen im Schulwesen im Klaren. Deshalb heben wir zwar das Anspruchsalter leicht an, verlieren aber die Frage guter Arbeitsbedingungen und Unterstützung nicht aus dem Blick. Wir müssen und werden weiter an guten Arbeitsbedingungen für alle Lehrkräfte arbeiten und gleichzeitig weiter kraftvoll Lehrerinnen und Lehrer einstellen, um den Lehrermangel zu überwinden. Wir brauchen nicht nur eine gesunde Altersmischung, wir brauchen vor allem gesunde Lehrerinnen und Lehrer.“

Mit der Altersabminderung wird die Unterrichtsverpflichtung von Lehrerinnen und Lehrern reduziert, die ein bestimmtes Alter erreicht haben. Der Einstieg auf das Recht auf Altersabmilderung verschiebt sich nach der nun unterzeichneten Zielvereinbarung leicht von 55 auf 57 Jahre und wird neu gestaffelt. Die Altersabminderung reduziert jedoch nicht den Beschäftigungsumfang. Lehrkräfte übernehmen für die durch Altersabminderung entfallende Unterrichtsverpflichtung andere schulische Aufgaben.

Weitere Punkte des Konsenspakets sind die Verabredung zu einem jährlichen Mitarbeitenden-Vorgesetzten-Gesprächs, das ab dem Jahr, in dem das 59. Lebensjahr vollendet wird, den besonderen Schwerpunkt auf Wünsche und Bedürfnisse zur Ausgestaltung der letzten Dienstphase legt. In diesem strukturierten Gespräch sollen Themen wie der Übergang in den Ruhestand/die Rente, das Hinausschieben des angestrebten Ruhestands/der Rente durch Maßnahmen der Schulleitung, die Verlängerung der aktiven Zeit oder Wiedereinstieg nach dem Eintritt in Pension/Rente behandelt werden. 

Die Verhandlungen und Gespräche zwischen Bildungsministerium und Gewerkschaften zu wichtigen Fragen der Personalentwicklung finden im Format gemeinsamer Arbeitsgruppen seit Frühjahr 2023 statt. Sie werden fortgesetzt. 

Zur Implementierung der Neuregelungen muss nun die Thüringer Lehrerarbeitszeitverordnung (ThürLehrAzVO) angepasst werden. 

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