BlaulichtmeldungenLPI GothaNachrichten

Dunkle Jahreszeit – Zeit der Wohnungseinbrüche

Beispielfoto: Thüringer Polizei Landespolizeiinspektion Gotha

LPI Gotha (ots)

Die dunkle Jahreszeit ist nicht nur aus verkehrsrechtlicher Sicht mit besonderen Gefahren verbunden, auch im Hinblick auf Einbrüche stellt die früh einsetzende Finsternis ein Sicherheitsrisiko dar. Die zeitige Dunkelheit bietet potentiellen Einbrechern mehr Gelegenheit, unbemerkt in Häuser oder Wohnungen einzudringen, da sie aufgrund der häufig getragenen schwarzen beziehungsweise dunklen Kleidung schlechter zu entdecken sind. Außerdem kann zum Beispiel am eingeschalteten Licht in den Häusern oder Wohnungen von außen erkannt werden, ob die Bewohner zuhause sind. Durch richtiges Verhalten und eine effektive Sicherungstechnik können viele Einbrüche verhindert werden.

Die Polizei rät:

  • Schließen Sie die Haustür ab, wenn Sie Ihr Haus verlassen“ Gekippte Fenster sind offene Fenster“- Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren.
  • Achten Sie darauf, keine Aufstiegshilfen im Außenbereich zu bieten.
  • Teilen Sie nicht über soziale Medien, wann genau Sie sich im Urlaub befinden.
  • Informieren Sie bei verdächtigen Wahrnehmungen die Polizei.

Weiterführende Informationen rund um das Thema Einbruchschutz erhalten Sie im Internet unter https://k-einbruch.de oder bei der Polizeilichen Beratungsstelle der Landespolizeiinspektion Gotha unter 03621-781504. (jd)

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.