Besondere Pflanzmaßnahme zu Gunsten der Bienenfreundlichkeit

Bild von Rebekka D auf Pixabay

In der 43. bzw. 44. Kalenderwoche werden zwei Flächen am Ekhofplatz, vor dem Neuen Rathaus und in der Eisenacher Straße, gegenüber der Arnoldischule, mit Blumenzwiebeln, mit einer in Gotha bisher noch nicht eingesetzten Methode, eingebracht. Die Arbeiten werden mit einer speziellen Technik durchgeführt. Hierbei wird die Grasnarbe abgeschält, angehoben, der Pflanzgrund gelockert, die Zwiebelmischungen eingebracht und die Rasensoden wieder aufgelegt und angedrückt. Diese Arbeiten erledigt eine Pflanzmaschine der Firma G. Lubbe & Sohn in einem Arbeitsgang. Es werden dabei zwei unterschiedliche Zwiebelmischungen verwendet. Am Ekhofplatz wird eine Mischung aus großblumigen botanischen Krokussen und in der Eisenacher Straße werden Krokusse, Narzissen und Tulpen gepflanzt.

Durch diese Pflanzaktion werden weitere Blühflächen für Insekten in der Stadt Gotha geschaffen. 

Die Kosten für das Projekt betragen ca. 4.500 Euro. Die VR Bank Ihre Heimatbank eG unterstützt die Pflanzmaßnahme mit einer Spende in Höhe von 500 € und es beteiligen sich außerdem 6 Einzelspender mit insgesamt 310 €.

👉 Entdecken Sie auf Gotha-aktuell weitere Nachrichten aus der Stadt Gotha.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.