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Finsterbergen und Friedrichroda erneut mit dem „Premium Class“ Zertifikat der Heilklimatischen Kurorte ausgezeichnet

Foto: Kur- und Tourismusamt Friedrichroda

Die Heilklimatischen Kurorte Deutschlands sind einem gleichnamigen Verband organsiert, der zusätzlich zur staatlichen Prädikatisierung als Kurort das Zusatzprädikat „Premium Class“ für eine besonders hohe Qualität vergibt. Insgesamt tragen nur 15 Orte der Heilklimatischen Kurorte in Deutschland das Prädikat. Bewertet werden die Bereiche informieren und buchen, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie (buchbare) Aktivangebote. Friedrichroda und Finsterbergen wurden am 28. September 2023 mit 292 von möglichen 340 Punkten erneut als „Premium Class“ Kurort ausgezeichnet und haben damit nach der Erstzertifizierung 2018 erneut mit hoher Qualität überzeugt.

Das Team des Kur- und Tourismusamtes hat in den letzten Monaten gemeinsam mit den Kollegen der Stadtverwaltung und der Stadtbetriebe Friedrichroda zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, neue Angebote geschaffen und den Service für den Gast stetig verbessert, um die strengen Kriterien des umfangreichen Punktekataloges zu erfüllen. Die Mühe hat sich gelohnt! Mit dieser Auszeichnung haben Friedrichroda und Finsterbergen erneut einen Reiseanlass für Urlauber und Kurgäste geschaffen, denen ein gesundes Klima, ein aktiver Klimaschutz und Gesundheitsangebote in ihrem Urlaub wichtig sind.

Über 40 Gemeinden in ganz Deutschland führen das Prädikat „Heilklimatischer Kurort“. Hiermit werden Kurorte staatlich zertifiziert, deren Klima nachweislich therapeutisch wirksam ist. Heilklima ist also ein Klima, bei dem stimulierende Reize bzw. Schonfaktoren überwiegen und die Belastungsfaktoren minimal sind. In diesen Orten wird nicht nur die Luftqualität regelmäßig streng überprüft, vielmehr wird hier das Klima zur Prävention und Linderung bei bestimmten Indikationen gezielt therapeutisch eingesetzt. Die Prädikatisierung ist an strenge Vorgaben geknüpft und wird immer für zehn Jahre vergeben, bis eine erneute Überprüfung stattfindet. Für die staatliche Anerkennung und Prädikatisierung sind in Deutschland die Kurortgesetze der Länder sowie weitere landesrechtliche Vorschriften maßgebend.

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