Gefahrenbereich Bahnanlagen und -verkehr, Symbolbild der Bundespolizei

Meiningen, Meiningen Bahnhof (ots)

Gleich mehrfach musste die Bundespolizei in Meiningen am Vormittag bei unbefugten Gleisübertritten einschreiten.

Im Laufe des Vormittages musste die Bundespolizei bei drei weiblichen Personen (16, 18 und 19 Jahre) tätig werden, da diese unerlaubt die Bahngleise von der Straße „Am Kirchbrunnen“ in Richtung des Meininger Bahnhofes überquerten. Alle drei Deutschen wurden durch die Streife der Bundespolizei über ihr Fehlverhalten und insbesondere die damit einhergehenden (Lebens-)Gefahren belehrt. Alle drei wurden verwarnt und mussten für ihr verbotswidriges Handeln ein Verwarngeld entrichten.

Viel wichtiger als die Ahndung derartiger Verstöße ist der Bundespolizei und der Deutschen Bahn das Bewusstmachen für Gefahren, die durch den passiven und vor allem aktiven Eisenbahnbetrieb ausgehen. Personen- und Güterzüge passieren mit einer hohen Taktung das Bahnhofsareal in Meiningen, und sei es nur für Rangierfahrten. Nicht alle Züge halten zwingend in dem Verkehrsknoten in Südthüringen. Demzufolge rollen sie auch bei der Passage durch den Bahnhof mit hohen zweistelligen Geschwindigkeiten. Schienengebunde Verkehrsmittel können jedoch nicht ausweichen und haben zum Teil sehr lange Bremswege. Gleisanlagen sind daher für Reisende ein Tabu bzw. eine absolute Verbotszone. Sowohl die Deutsche Bahn als auch die Bundespolizei sorgen gemeinsam mit immer wieder kehrenden Aufklärungskampagnen dafür, dass Reisende und Bahnnutzende zu diesen lebensgefährlichen Abkürzungen und weiteren betriebsbedingten Gefahren sensibilisiert werden.

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Erfurt, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.