NachrichtenStadt Gotha

Anmeldungen zur Bürgerreise des Oberbürgermeisters nach Stolberg noch möglich! 

Bild von kie-ker auf Pixabay

Am Samstag, dem 16.09.2023, führt die 35. Bürgerfahrt des Oberbürgermeisters in die Thomas-Müntzer-Stadt Stolberg. Stolberg ist die erste historische Europastadt in Deutschland. 

Die im Südharz gelegene Stadt ist für ihre mittelalterlichen Fachwerkhäuser und schmalen Kopfsteinpflasterstraßen bekannt, die vor allem rund um den Marktplatz zu finden sind. Das auf einem Berg errichtete Schloss Stolberg bietet prächtige rekonstruierte Gemächer.  

Die Bürgerfahrtler/-innen starten mit einer Führung durch die Altstadt in Stolberg. Im Anschluss wird das Hotel „Zum Kanzler“ die Reisegruppe zu einem Mittagsimbiss empfangen. Gestärkt geht es hinauf zum Schloss Stolberg. Hier befindet sich die Wiege der Oranier, des niederländischen Königshauses. Neben den detailgetreu restaurierten Räumen des Schlosses finden Kunst- und Kulturinteressierte auch in den Terrassengärten einen Anziehungspunkt. Im Rahmen einer Führung werden die Highlights des Schlosses präsentiert.

Die Reise geht weiter in Richtung Nordhausen nach Rodishain Idyllisch gelegen inmitten des Wolfenthals liegt der Ferienpark „Wolfsmühle“. Hier schließen wir die 35. Bürgerfahrt der Residenzstadt Gotha mit Kaffee und Kuchen ab.

Weitere Details zur Fahrt (zu den Fahrtzeiten des Busses, die Höhe des Unkostenbeitrags und zum Programmablauf) geben wir ihnen rechtzeitig bekannt.

Alle Mitfahrtinteressenten können Sie sich bei der Stadtverwaltung Gotha – Frau Danz, Büro des Oberbürgermeisters unter der Tel. 03621/222-278 melden.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.