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Thüringen überweist Energiehilfen an kommunale Träger von Sportstätten

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Der Freistaat Thüringen unterstützt kommunale Träger von Sportstätten mit Energiehilfen. Das Sportministerium hat am 10. August 2023 insgesamt 3 Millionen Euro als pauschale Energiehilfen an die Landkreise und kreisfreien Städte überwiesen. Die Gelder stammen aus dem zweckgebundenen Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“ des Freistaats Thüringen. Zur Bewältigung der finanziellen Belastungen aufgrund der hohen Energiekosten erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger von Sportstätten eine einmalige Leistung vom Land. Die Verteilung erfolgt auf Basis des Anteils der Einwohner der jeweiligen Kommune an der Thüringer Gesamtbevölkerung. Die Hilfen werden als Pauschalbetrag ausgezahlt.

Sportminister Helmut Holter erklärt: „Die Kommunen sind ein Standpfeiler einer flächendeckenden Sportstättenversorgung in Thüringen. Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die daraufhin gestiegenen Energiepreise sind sie beim Unterhalt der Sportstätten enorm herausgefordert. Nachdem bereits die Energiehilfen für Sportvereine mit eigenen Sportstätten auf dem Weg sind, können wir nun auch den Landkreisen und kreisfreien Städten deutlich und kräftig unter die Arme greifen. Wir haben außerdem einen Weg gefunden, der pragmatisch, unkompliziert und wirkungsvoll ist.“

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