NachrichtenStadt Gotha

„Hannah-Höch-Ehrung“ 2023

Foto: © Gotha-Aktuell

Vielen Gothaerinnen und Gothaern sowie Kunstinteressierten ist bekannt, dass Hannah Höch die berühmteste Tochter der Stadt ist. Um den Namen und das Wirken Hannah Höchs noch bekannter zu machen, veranstaltet die Stadt Gotha seit dem Jahr 2008 am Geburtstag der Künstlerin, dem 1. November, die Hannah-Höch-Ehrung. Diese Veranstaltung soll zum Anlass genommen werden, das künstlerische Schaffen Gothaer Frauen zu würdigen. Geehrt werden sollen Künstlerinnen aller Genres, auch solche, die in der Öffentlichkeit noch nicht oder wenig bekannt sind.

Geehrt werden können auch kunst- und kulturinteressierte Frauen, die in Gotha geboren wurden oder lebten und noch immer einen engen Bezug zu unserer Stadt haben. Unter dem Namen „Hannah-Höch-Ehrung“ hat sich diese Würdigung bereits zu einem festen Bestandteil im kulturellen Leben der Stadt etabliert.

Die Stadt Gotha bittet hiermit um Vorschläge für diese Ehrung aus der Bevölkerung. In den Vorschlägen soll neben dem Namen und der Anschrift der Künstlerin und dem Absender der Einreicherin oder des Einreichers auch eine kurze Begründung für die Ehrung enthalten sein.

Die Vorschläge sind bis zum 15. September. 2023 an die Stadtverwaltung Gotha, Ekhofplatz 24, Büro der Gleichstellungsbeauftragten zu senden. (E-Mail: gleichstellung@gotha.de)

Eine Jury wird die zu ehrende Gothaer Künstlerin aus den Einsendungen auswählen.

Bei Rückfragen steht die Gleichstellungsbeauftragte Kerstin Tornow unter der Tel.-Nr. 222-229 oder unter oben genannter E-Mail zur Verfügung.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.