Öffentliche Führungen durch Schloss Friedenstein und das Herzogliche Museum

Foto: © Gotha-Aktuell

Sonntag, 25. Juni 2023, 11 Uhr

Sonntag, 25. Juni 2023, 13 Uhr 

Schloss Friedenstein und Herzogliches Museum Gotha

Neben den Veranstaltungen rund um die Freimaurer in Gotha bietet die Stiftung Schloss Friedenstein am Sonntag, 25. Juni, auch allgemeine Führungen durch das Schloss Friedenstein und die Sammlungen im Herzoglichen Museum an.

Bei einer Führung durch das Schloss Friedenstein am Sonntag um 11 Uhr lernen die Teilnehmer*innen die barocken Repräsentationsräume kennen und erfahren Interessantes über Ihre Funktion am Hof. Der Eintritt beträgt 12 Euro (ermäßigt sechs Euro). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben freien Eintritt.  

Um 13 Uhr beginnt dann im Herzoglichen Museum die Führung Weltkunst entdecken. Die Teilnehmer*innen gehen in dem Parcours von ägyptischen Mumiensarkophagen über chinesische Lackarbeiten und erlesene Fächer bis zu Caspar David Friedrichs Gemälde Kreuz im Gebirge durch die vielfältigen Sammlungen der Herzöge in Gotha. Der Eintritt beträgt 8 Euro (ermäßigt vier Euro). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben freien Eintritt.  

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.