API-THBlaulichtmeldungenNachrichten

Ungewollter Ausflug ins Grüne endete mit einem Badevergnügen für die Ladung

Foto: Thüringer Polizei/ Autobahnpolizeiinspektion

A38 Höhe Nordhausen (ots)

Ein ungewollter Ausflug ins Grüne endete mit einem Badevergnügen für die Ladung. Gestern Abend fuhren Kollegen der Autobahnpolizei zu einem LKW-Unfall auf der A38 zwischen den Anschlussstellen Großwechsungen und Nordhausen-West. Ein 27-jähriger Kraftfahrer kam mit seinem Sattelzug nach bisherigen Erkenntnissen aus Unachtsamkeit nach rechts von der Fahrbahn ab und überfuhr eine aufsteigende Leitplanke. Im angrenzenden Feld walzte der Sattelzug einen Wildschutzzaun nieder. Im Böschungsbereich neigte sich der Auflieger dann zur Seite und die Ladung, ein 14 Tonnen schwerer Metall-Coil, stürzte heraus. Der Metallwickel machte sich sogleich auf den Weg übers Feld, durchs Unterholz und kühlte sich in einem naheliegenden Weiher aufgrund des warmen Wetters ab. Nach Abwerfen der Ladung richtete sich der Auflieger wieder auf und das Gespann kam im Böschungsbereich neben der Autobahn zum Stehen. Der polnische Fahrzeugführer wurde beim Unfall leicht verletzt. Es entstand Sachschaden von etwa 70.000 EUR. Der Sattelzug wurde noch in der Nacht abtransportiert. Die Bergung der Ladung soll heute erfolgen.

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.