BlaulichtmeldungenLPI GothaNachrichten

Einbruch in Obst- und Gemüsestand: 16-jähriger festgenommen

Photo by Markus Spiske on Pexels.com

Georgenthal (Landkreis Gotha) (ots)

In der vergangenen Nacht gegen 04.20 Uhr verschafften sich drei männliche Personen Zutritt in einen Verkaufsstand für Obst und Gemüse in der Straße Am Bahnhof. Ein nicht im Dienst befindlicher Kollege der Bundespolizei wurde Zeuge des Geschehens und versuchte die Täter festzuhalten. Da der Kollege mittels eines Schlagstock bedroht wurde, konnten die drei Personen die Flucht ergreifen. Sofort eingeleitete Suchmaßnahmen u.a. mit einem Polizeihubschrauber, führten letztendlich zur Festnahme eines 16-jährigen Thailänders. Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass die Täter zuvor ein – in der Nähe befindliches – Toilettenhäuschen umgeworfen und beschädigt hatten. Der 16-Jährige wurde zur Dienststelle verbracht und nach Abschluss der Maßnahmen an einen Verantwortlichen übergeben. Gegen ihn sowie gegen die beiden derzeit noch unbekannten Täter wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in welchem sie sich bezüglich mehrerer Straftaten verantworten müssen. (rak)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.