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Gewalt gegen Frauen und Mädchen stärker bekämpfen!

Gleichstellungsbeauftragte Ohler: „Rechtsanspruch auf Frauenhausplatz muss kommen“

15 Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland stellen sich nach wie vor große Aufgaben. Mit dem am 11. Mai 2011 unterzeichneten Übereinkommen verpflichtet sich auch Deutschland, alle Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen.

„Der bundesweite Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz muss kommen“, erklärt dazu Gabi Ohler, Gleichstellungsbeauftragte des Landes Thüringen. „Und er muss durch eine substantielle Mitfinanzierung des Bundes realisierbar sein. Nur so kann deutschlandweit das Netz an Schutzeinrichtungen flächendeckend zur Verfügung gestellt werden.“

Aber auch Länder und Kommunen haben noch einiges zu tun. So gibt es in fünf von 22 Landkreisen in Thüringen kein eigenes Frauenhaus. „Ich bin der Überzeugung, dass wir eine Finanzierung der Frauenhäuser durch das Land brauchen, damit es in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt zumindest ein Frauenhaus gibt. Daran arbeiten wir“, so Ohler.

Die Istanbul-Konvention geht jedoch weit über Frauenschutzeinrichtungen hinaus. Daher erarbeitet die Koordinierungsstelle im Büro der Gleichstellungsbeauftragten gegenwärtig zusammen mit allen Ressorts und unter Einbezug des Beirats Gewaltschutz einen Aktionsplan für die nächsten Jahre. Dabei sollen unter anderem Lücken in der Versorgung betroffener Frauen, in der Prävention und der Bildung geschlossen werden.

Ein drängendes Ziel ist es, mehr Frauen zu erreichen und die Gesellschaft für das Thema zu sensibilisieren. „Wenn das Frauenhaus und damit oft die einzige spezialisierte Beratungsstelle aber 30 Kilometer entfernt und nur umständlich mit dem Bus zu erreichen ist, kommt das für viele Frauen nicht in Frage. Deswegen wollen wir mobile Beratungsstellen aufbauen, die in unterschiedlichen Regionen niedrigschwellig Unterstützung anbieten und Möglichkeiten aufzeigen, dem häuslichen Terror zu entfliehen“, stellt Gabi Ohler fest. Auch eigene Beratungsstellen für sexualisierte Gewalt sollen auf den Weg gebracht werden.

„Nötig ist ein flächendeckendes Netz von Frauenschutzeinrichtungen, gepaart mit Beratungsstellen, mehr Täterarbeit, aber auch Fortschritten in Bildung, Forschung und Strafverfolgung“, so die Gleichstellungsbeauftragte abschließend.

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