NachrichtenStadt Gotha

Inbetriebnahme des Elektropollers in der Fritzelsgasse erfolgt zum 1. Juni 2023

Der Einbau der Polleranlage Fritzelsgasse wird, wie angekündigt, zielgerichtet die Fahrtwege für Berechtigte in der Innenstadt verkürzen.

Die Fahrtwege auf den erteilten Ausnahmegenehmigungen sind weiterhin einzuhalten. Änderungen sind bei der Abteilung Straßenverkehr im Bürgeramt der Stadtverwaltung Gotha entsprechend zu beantragen. Die bereits vorliegende Ausnahmegenehmigung ist zur Beantragung mitzubringen.

Die Zugangstransponder für die Polleranlage der Fritzelsgasse werden für alle Inhaber einer Ausnahmegenehmigung ausgegeben oder die vorliegenden Zugangstransponder werden umprogrammiert, wenn die Wegstrecke über die Fritzelsgasse genehmigt wurde.

Generell ist der Antrag für eine Transponderkarte auf der Internetseite der Stadt Gotha www.gotha.de bereitgestellt. Die entsprechenden Transponderkarten können zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Verbindung mit dem Antrag auf Transponderkarte gegen eine Kaution abgeholt werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer gültigen Ausnahmegenehmigung, welche zuvor beim Bürgeramt zu beantragen ist.

Ein Merkblatt zu den entsprechenden technischen Abläufen wird dem Antragsteller bei Ausgabe der Transponderkarte ausgehändigt.

Diese Polleranlage wird nur durch die Betätigung eines Transponders zu öffnen sein.

Bei Rückfragen stehen das Bürgeramt unter der Durchwahl 03621/222-715 und das Stadtbauamt unter folgender Durchwahl 03621/222-120 gern zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.