NachrichtenPolitik

Heike Werner: „Bestes Mittel gegen den Fachkräftemangel sind attraktive Arbeitsbedingungen

Bild von ekenamillwork auf Pixabay

Heike Werner: „Bestes Mittel gegen den Fachkräftemangel sind attraktive Arbeitsbedingungen“ – Arbeitsministerin betont zum 1. Mai die Bedeutung starker Gewerkschaften

In der aktuellen Fachkräftesituation werden schlechte Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten schnell auch zum Nachteil für die Unternehmen. Darauf macht die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), anlässlich des bevorstehenden 1. Mai aufmerksam.

„In vielen Bereichen der Wirtschaft erleben wir schon jetzt eine angespannte Arbeitskräftesituation. Im Wettbewerb um den besten Nachwuchs machen gute Arbeitsbedingungen und gute Löhne den Unterschied. Attraktive Arbeitsbedingungen sind das beste Mittel gegen Fachkräftemangel“, so die Arbeitsministerin.

Neben den vielen Herausforderungen, die der Fachkräftemangel mit sich bringe, verbessere dieser aber auch die Verhandlungsposition der Beschäftigten, so Heike Werner weiter: „Dem einzelnen Beschäftigten hilft die beste Verhandlungsposition nichts ohne starke Gewerkschaften. Deswegen empfehle ich auch über den Tag der Arbeit hinaus, über eine Gewerkschaftsmitgliedschaft nachzudenken.“

„Die Thüringer Gewerkschaften haben schon viel erreicht. Erinnern will ich hier exemplarisch an den Entlastungstarifvertrag am Universitätsklinikum Jena und die Verbesserungen der Arbeitszeitbedingungen bei der IG Metall, wo Wochenarbeitszeiten von 38 auf 35 Stunden gesenkt werden konnten“, so Ministerin Werner abschließend.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.