NachrichtenStadt Gotha

Kinobetreiber Horst Martin verstorben

Am vergangenen Freitag ist der Gothaer Cineplex-Inhaber Horst Martin verstorben. Oberbürgermeister Knut Kreuch hat der Witwe mit einem Kondolenzbrief sein Beileid bekundet und darin die besondere Beziehung des Verstorbenen zur Stadt Gotha hervorgehoben.

Kreuch erinnerte in seinem Schreiben an die Anfänge der Tätigkeit Horst Martins in Gotha: „Er und ich, wir sind uns im Jahr 1991 erstmals begegnet. Er kam nach Gotha und hatte eine klare Vision. Er wollte, aus dem 1940 erbauten Kino, was damals bereits seit 1973 ein Kreiskulturhaus war, ein großes modernes Kino machen. … Es vergingen nur Monate und in Gotha stand das erste neugebaute Kino in Thüringen seit der Wende. Wir waren so glücklich. Gotha hatte ab sofort die toppaktuellen Filme, die beste Vorführungstechnik und immer wieder ganz besondere Aufführungen. … Nach meiner Rückkehr 2006 nach Gotha habe ich sofort wieder den direkten Kontakt gesucht und in diesem Zusammenhang haben wir wieder ganz schnell Ideen ausgetauscht und es entstand die neue Vision eines großen Kinos in Gotha, was wir am 30. Oktober 2014 verwirklichten. Wieder entstand das erste große moderne Kino in Gotha. Dank Horst Martin war und ist Gotha immer vorne dran!“.

Horst Martin, den der Oberbürgermeister als liebenswürdigen und verlässlichen Partner beschreibt, hat mit dem Bau des neuen Cineplex-Kinos an der Gartenstraße nicht nur dafür gesorgt, dass Gothaerinnen und Gothaer in ihrer Heimatstadt ein modernes Kino besuchen können, sondern sorgte mit zahlreichen Sonderveranstaltungen und Filmpremieren in Kooperation mit der Stadtverwaltung auch für besondere Momente. Die Gothaer Kulturszene hat einen engagierten Macher verloren.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.