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Die Anmeldungen zum Schulbesuch für das Schuljahr 2024/2025 werden in den dafür zuständigen Schulen des Landkreises Gotha am Freitag, dem 5. Mai 2023 sowie am Montag, dem 8. Mai 2023 jeweils in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Samstag, dem 6. Mai 2023 nach vorheriger telefonischer Anmeldung entgegengenommen.
Alle Kinder, die bis zum 1. August 2024 sechs Jahre alt werden, sind durch die sorgeberechtigten Eltern (bzw. mit Unterschrift bevollmächtigt) bei der für die Anmeldung zuständigen Grundschule anzumelden.
Kinder, die am 30. Juni 2024 mindestens fünf Jahre alt sind, können zum Schulbesuch für das Schuljahr 2024/2025 angemeldet werden. Die Eltern werden gebeten, zu diesem Zweck die Geburtsurkunden der Kinder vorzulegen.

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